Rat und Stadtbezirksräte
22.09.2021 - 9 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 22.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer knüpft an die Urteilsbegründung des OVG zum Bebauungsplan "An der Schölke-Neu", HO 54, an. Herr Schmidbauer erläutert zum Austausch mit den Investoren. Die FIBAV Immobilien GmbH habe für die Reihenhäuser in der Mitte des Gebietes eine Dachbegrünung der Reihenhäuser zugesagt. Die Baugenossenschaft ›Wiederaufbau‹ eG habe für die westlichen Grundstücke Dachbegrünungen und einem besseren energetischen Standard als KfW 55 zugestimmt. Photovoltaik werde geprüft.
Ratsfrau Mundlos fragt zum Verlauf der Schölke und bittet um eine Überprüfung der Durchlässe und Reinigung der Gräben, um das nötige Fassungsvermögen zu gewährleisten. Stadtbaurat Leuer erklärt, eine solche Beauftragung sei erfolgt. Es habe zudem intensive Klärungen rund um Hochwasserschutz gegeben, sodass dieser in diesem Bereich mindestens so hoch sei wie im restlichen Stadtgebiet. Ratsfrau Johannes appelliert für zeitgemäße energetische Lösungen. Sie regt an, Hochwasserschutz, Infrastruktur usw. zusammenhängend mit dem Baugebiet Feldstraße-Süd zu betrachten. Herr Schmidbauer erläutert, es sei in neuen Baugebieten der Normalfall, mithilfe vorbereitender Arbeiten eine Nachrüstung mit Photovoltaik zu ermöglichen (Statik, Leerrohre, Standort für Wechselrichter). Da dies vor 10 Jahren noch nicht üblich gewesen sei, gebe es zu "An der Schölke-Neu" die beschriebenen Verhandlungen. Erfahrungen würden zeigen, dass sich die höheren Investitionen für die Investoren lohnen (bessere Energiebilanz, Fördermittel, etc.). Einige der aufgeführten Punkte, z. B. zu Photovoltaik-Anlagen, werden in neueren Baugebieten im städtebaulichen Vertrag festgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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605,8 kB
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