Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.09.2021 - 4.1.3 Ernährungsrat für Braunschweig - Änderungsantrag

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der neue interfraktionelle Antrag 21-15810 / TOP 4.1.3 wird von Ratsherr Kühn eingebracht und begründet. Stadtrat Herlitschke erläutert in Ergänzung der Stellungnahmen 21-16603-02 und 21-16603-04 die Position der Verwaltung. Ziel sei als Resultat einer Veranstaltung im vierten Quartal 2021 mit geeigneten Teilnehmern die Gründung eines Ernährungsrates für Braunschweig aus der Zivilgesellschaft. Ratsmitglieder Dr. Mühlnickel, Hinrichs, Kühn, Schneider und Palm sind einverstanden, die Ergebnisse aus diesen Vernetzungen und Gesprächen abzuwarten. Ratsfrau Palm befürwortet eine Einbettung des Themas in das Klimaschutzkonzept 2.0. Es wird für alle antragstellenden Fraktionen/Gruppe das Einverständnis erklärt, den Punkt 5 im Beschlussvorschlag zu streichen.

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Beschluss (geändert, Punkt 5 gestrichen):

1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Ernährungsrat nach dem Vorbild anderer Kommunen (z. B. Hannover, Oldenburg, Köln) auch in Braunschweig eingerichtet werden kann.

Dazu soll die Bereitschaft zur Gründung eines Braunschweiger Ernährungsrates bei relevanten Akteuren aus Landwirtschaft, Handel, Gastronomie, Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft etc. ermittelt werden.

2. Als Ergebnis soll ein mögliches Konzept für die Arbeit eines Braunschweiger Ernährungsrates erarbeitet werden, das unter anderem Fragen betrachtet wie:

• die Organisationsform (i. e. welche Organisationsform ist für Braunschweig am besten geeignet?)

• finanzieller und personeller Bedarf

• die Mitgliedschaft

• die Ziele

• die Kompetenzen

• die inhaltlichen Zuständigkeiten

• Modalitäten der Zusammenarbeit (Geschäftsordnung)

• die Vernetzung mit der Region

 

3. Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit Fördermittel für die Gründung oder spätere Tätigkeit eingeworben werden können.

 

4. Über erste Ergebnisse wird den zuständigen Gremien des Rates im ersten Quartal 2022 Bericht erstattet.

 

5. Erst nach Vorstellung und Beratung eines möglichen Konzeptes (siehe Punkt 2) entscheidet der Rat der Stadt Braunschweig über die Einrichtung eines Braunschweiger Ernährungsrats.

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 9        Dagegen: 4        Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise