Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.10.2021 - 5 Konzessionsausschreibung öffentliche Ladeinfras...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert die Grundlagenermittlungen für die Konzessionsausschreibung und den geplanten weiteren Ablauf inklusive Zeitplanung mit dem Ziel einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung mit öffentlicher Ladeinfrastruktur. Es erfolgt eine Präsentation durch die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), deren Beratungstochter BBH Consulting (BBHC) sowie das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM). Die Präsentation ist aufgeteilt in den Part der Bedarfsermittlung sowie in die Konzeption des Vergabeverfahrens. Herr Calisir (BBHC), Herr Feltes (IKEM) und Frau Gut (BBH) tragen vor. Die Präsentation ist protokollarisch unter TOP 5 öffentlich einsehbar.

Stadtbaurat Leuer geht auf den von Ratsfrau Buchholz eingebrachten Änderungsantrag 21-17052 ein. Bisher ist die Vorgabe „mindestens 2 Ladepunkte pro Suchraum" für alle Suchräume vorgesehen. Man erwarte, dass die Bieter allein aus wirtschaftlichen Gründen einen großen Anteil ihres Ausbaus in den verdichteten Innenstadt- und Ring-Suchräumen vornehmen. Darüber hinaus sieht das Vergabeverfahren zusätzlich zu der Mindestvorgabe „2 Ladepunkte pro Suchraum" ausdrücklich einen bedarfsgerechten Ausbau vor. Dies sei wertungsrelevant. Eine Ausstattung des Östlichen Ringgebiets mit nur 2 Ladepunkten würde das Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit nicht erfüllen. Ziel sei eine Konzessionsvergabe Mitte 2022. Frau Dr. Goclik hält die auf Seite 2 der Vorlage genannte E-Auto-Anzahl für 2030 im Hinblick auf die Klimaschutzziele für nicht ambitioniert genug. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass man Zahlen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugrunde gelegt habe. Mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Abdeckung prüfe die Verwaltung vertragliche Regelungen, die eine Handhabe ermöglichen sollen, falls die tatsächliche Anzahl der E-Autos von der Prognose deutlich abweichen.

Frau Gut und Herr Feltes erläutern auf Wunsch des Ratsherrn Kühn u. a., dass sich die Definition von „halböffentlicher" Ladeinfrastruktur aus der Ladesäulenverordnung (LSV) ergibt, nach welchen Kriterien die Suchräume gebildet wurden sowie dass man bei der Prognose der zukünftigen durchschnittlichen Auslastung der Ladesäulen die durchschnittlichen Gesamtladestunden pro Jahr verwendet habe, für die Erfahrungswerte von BS|Energy mit den in Braunschweig bereits vorhandenen Ladesäulen herangezogen worden seien.

Stadtbaurat Leuer geht auf Wunsch von Ratsfrau Jalyschko auf mögliche Zielkonflikte zwischen der Förderung der Elektromobilität und der für den Klimaschutz wünschenswerten Reduzierung des Gesamt-Pkw-Bestandes ein. Ratsherr Dr. Mühlnickel fragt, ob das für die Ladesäulen erforderliche Leitungssystem Bestandteil des Ausschreibungspakets sei. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass der Konzessionär seine Standorte eigenverantwortlich so planen solle, dass die Ladesäulen an diesen Standorten auch tatsächlich genutzt werden können.

Kartenzahlung werde ermöglicht. Überlegungen der Verwaltung zu finanziellen Konditionen für die Konzession werden auf Wunsch des Bürgermitglieds Becker erläutert.

Auf Grundlage der Ankündigungen von Stadtbaurat Leuer erklärt Ratsfrau Buchholz im Namen der BIBS-Fraktion ihr Einverständnis, über den Antrag 21-17052 in geänderter Fassung abzustimmen.

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Beschluss (geändert, ergänzt um den in geänderter Fassung beschlossenen Änderungsantrag 21-17052):

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Konzession für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastrukur im öffentlichen Raum in Braunschweig gemäß dieser Drucksache öffentlich auszuschreiben.

Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, für eine bedarfsgerechte Anzahl und Verteilung im Stadtgebiet zu sorgen."

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Abstimmungsergebnis (geänderter Beschlussvorschlag):

Dafür: 12       Dagegen: 0       Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise