Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.12.2021 - 5.2 Rechtsanspruch auf Ganztag

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung führt zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen aus, dass dieser ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend mit dem 1. Schuljahrgang umzusetzen ist.

Aktuell gibt es 19 städtische Kooperative Ganztagsgrundschulen. Bis zum Schuljahr 2026/27 sollen zehn weitere folgen. Neben den Ganztagsgrundschulen soll zudem die Schulkindbetreuung bei Halbtagsschulen von derzeit 64 % auf 80 % erhöht werden. Bis zum Schuljahr 2029/30 soll eine 100 %ige Bedarfsdeckung erreicht werden.

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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