Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2021 - 5.2 Rechtsanspruch auf Ganztag
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 10.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Verwaltung führt zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen aus, dass dieser ab dem Schuljahr 2026/27 beginnend mit dem 1. Schuljahrgang umzusetzen ist.
Aktuell gibt es 19 städtische Kooperative Ganztagsgrundschulen. Bis zum Schuljahr 2026/27 sollen zehn weitere folgen. Neben den Ganztagsgrundschulen soll zudem die Schulkindbetreuung bei Halbtagsschulen von derzeit 64 % auf 80 % erhöht werden. Bis zum Schuljahr 2029/30 soll eine 100 %ige Bedarfsdeckung erreicht werden.
