Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2020 - 4.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Stadtbaurat Leuer gibt zu Beginn der Diskussion eine Übersicht zu den neuen Planungen und verweist auf die komfortablere Lösung für den Radverkehr im Kreisel zu den Gewerbeflächen. Car-Sharing werde berücksichtigt. Ladestationen seien in reinen Wohngebieten oder Arbeitsplatzgebieten nicht sinnvoll.
Herr Kutschenreiter verweist auf das sich im Untergrund unter dem jetzigen Übungsgelände der Freiwilligen Feuerwehr befindliche alte Wasserwerk. Dessen Beseitigung würde hohe Kosten verursachen, die eine Umnutzung für Wohnen nicht rechtfertigen würden.
Herr Kutschenreiter und Herr Schröter bedauern, dass Meinungsäußerungen insbesondere des Ortsbrandmeisters, der sich gegen eine Verlagerung des Übungsgeländes ausgesprochen habe, zu wenig gewürdigt werden.
Frau Mundlos stellt einen mündlichen Änderungsantrag in Ergänzung der Beschlussvorlage zum Bebauungsplan Wenden-West, 1. BA. Dieser möge als interfraktioneller Antrag gewertet werden. Es habe mehrere Gespräche mit Gremienmitgliedern gegeben, bei denen Einigung erzielt worden sei.
Herr Stadtbaurat Leuer sagt zu, den Änderungsantrag im Bestand oder im zweiten Bauabschnitt umzusetzen. Redaktionelle Änderungen werden in den Textlichen Festsetzungen und der Begründung vorgenommen; die Nutzung als Parkplatz wird gestrichen; die Änderungen zur Bezeichnung "Rathenowstraße 3" und des Änderungsantrags werden in die Begründung aufgenommen.
Herr Dr. Mühlnickel nimmt Bezug auf beschlossene Punkte aus dem Änderungsantrag 20-13729 vom Juni 2020 und würdigt die bisherige Positionierung der Verwaltung (20-13432-01, 20-13729-01). Er würde mehr Engagement im Bereich Photovoltaik- und Solaranlagen begrüßen, auch für die Kindertagesstätte. Er bittet um weitergehende Einblicke in die Kosten-Nutzen-Abwägung zur Erdwärmenutzung. Herr Dr. Mühlnickel, Herr Kühn und Frau Buchholz betonen, es sei wichtig, Wenden-West bei großräumiger Betrachtungsweise gut in das im Rahmen des MEP expandierende städtische Radverkehrsnetz und das des Regionalverbands zu integrieren. Frau Schneider fragt nach energetischen Standards und nach dem Umfang sozialen Wohnraums. Frau Dr. Goclik plädiert für CO2-Neutralität. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen empfinde sie als nicht ausreichend.
Herr Stadtbaurat Leuer führt aus, dass es aufgrund der Rechtslage schwierig sei, Photovoltaik und hohe Energiestandards planungsrechtlich zu regeln. Für Wenden-West sei es geplant, energetische Auflagen entweder im Rahmen des städtebaulichen Vertrags oder im Rahmen der Grundstücksvergabe zu machen, vergleichbar mit Hinter dem Berge, HL 48. Herr Stadtbaurat Leuer geht nochmals auf Grünflächen und die Trennung von Wohn- und Gewerbegebiet ein und sagt Engagement im Artenschutz zu. Auf vorangegangene ausführliche Erörterungen, z. B. zur Verlegung des Jugendspielplatzes, in vorangegangenen Sitzungen wird Bezug genommen. Berechnungen zu Ausgleich und Ersatz gelten unverändert.
Auf Frage der Frau Schneider zu Eigentumsverhältnissen antwortet Herr Stadtbaurat Leuer, dass sich die gesamte Fläche in der Verfügungsgewalt der Stadt befindet. Protokollnotiz: Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) hat Kaufoptionen für alle Flächen.
Herr Warnecke antwortet Frau Schneider, dass das Nutzungsbeispiel mit 180 Wohneinheiten (auch aufgrund der Erfahrungen mit Heinrich-der-Löwe-Kaserne) eine Maximalbelegung abbilde. Diese könne erreicht werden aufgrund des verdichteten Wohnens im Geschosswohnungsbau und in der Seniorenwohnanlage in Kombination mit Einliegerwohnungen bei Einfamilienhausbebauung.
Herr Gorklo fragt, ob es einen Anschluss- und Benutzungszwang ans Heizkraftwerk geben wird. Herr Stadtbaurat Leuer verweist auf den Interessenkonflikt. In der Maßnahmenkoordinierung und Abstimmung mit BS|ENERGY stehe ein Ergebnis noch aus. Es sei angedacht, dies nicht planungsrechtlich zu regeln, sondern im Rahmen der Grundstücksvergabe.
Hinsichtlich des Übungsplatzes für die Freiwillige Feuerwehr habe die Abwägung ergeben, das Gelände zu verlegen und ein Gebäude für die Lagerung der Übungsgeräte vorzusehen. Herr Stadtbaurat Leuer gibt zu bedenken, welche Vorteile es haben kann, wenn die Übungsfläche innerhalb einer Grünfläche liege und man damit mehr Platz habe.
Frau Ausschussvorsitzende Palm schlägt vor, den Dissenz zwischen der örtlichen Feuerwehr und der Verwaltung inklusive Berufsfeuerwehr zu lösen, indem im Nachgang ein entsprechendes Gespräch unter Beteiligung des Stadtbezirksrates 323 organisiert wird.
Herr Kühn regt an, die unbebaute Fläche südlich der Veltenhofer Straße auf Höhe des Feuerwehrhauses für eine Nutzung - ggf. vorübergehend, ggf. in Kombination mit Volksfestplatz - zu betrachten.
Frau Mundlos äußert die Bitte, im Fall der Entscheidung pro Verlagerung des Übungsgeländes dies erst umzusetzen, wenn der neue Platz fertiggestellt ist, um eine Vakanz zu vermeiden.
Herr Gekeler erläutert auf Wunsch von Frau Buchholz Lärmaspekte zum Gewerbegebiet. Er erklärt das mehrstufige Verfahren: Im Rahmen von Bebauungsplänen werden konservative Emissionsansätze als pauschalisierte Lärmwerte üblicherweise verwendet, welche die Lärmemissionen durchschnittlicher Gewerbebetriebe abbilden. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich bei Neuplanungen erforderlich, weil die konkreten späteren Gewerbeansiedlungen ja noch nicht feststehen. Hierbei werden neben den Emissionen auf der zukünftigen Gewerbegebietsfläche auch die zulässigen Immissionen an schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Wohnen) im Umfeld berücksichtigt. Im später folgenden Baugenehmigungsverfahren werden dann präzise schalltechnische Nachweise gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm für den jeweiligen Betrieb vorzulegen sein. In diesem schalltechnischen Nachweis wird zum einen die Einhaltung der sogenannten flächenbezogenen Schallleistungspegeln (aus dem Bebauungsplan) sowie die Einhaltung der Immissionsrichtwerte in der umliegenden Nachbarschaft dargestellt.
Frau Buchholz bittet um Auskunft zu Untersuchungen zum Blutroten Storchenschnabel; siehe abgelehnter Antrag 20-13809 von Herrn Dr. Büchs. Herr Gekeler führt hierzu aus. Bis dato hat die Verwaltung noch kein Institut oder Labor ausfindig machen können, das eine entsprechende Analyse vornehmen kann. Grundsätzlich fehle es an einer Referenzpflanze. Die Verwaltung ist aber weiterhin um eine Klärung bemüht. Frau Dr. Goclik weist auf ein Vorkommen des Blutroten Storchenschnabels in der Gemeinde Huy in Sachsen-Anhalt hin.
Protokollnotiz: Die Verwaltung hat Herrn Dipl. Biol. Stefan Grote (selbständig tätiger Botaniker) um eine fachliche Einschätzung gebeten. Herr Grote kommt zu folgendem Ergebnis: Der Blutrote Storchschnabel besiedelt von Natur aus wärmebegünstigte Waldsäume auf trockenen, flachgründigen Standorten auf Kalkgestein. Natürliche Vorkommen erreichen ihre Nordgrenze im nördlichen Harzvorland, bis um 1970 war die Asse der nördlichste Fundpunkt. In Braunschweig fehlen derartige Standorte schon von Natur aus und daher kam die Art hier auch nie vor (BERTRAM 1908 u. a.). Herr Grote kennt die Art in Braunschweig auch nur als verwilderte Einzelpflanzen in der Nähe von Gärten und Parkanlagen, wo sie als beliebte Gartenpflanze kultiviert wird. Gelegentlich ist auch von gezielten Anpflanzungen durch Blumenfreunde auszugehen. Daneben wird sie auch durch einige Blüh- und Rasenmischungen an Verkehrsanlagen unbeständig verbreitet. Auch seines Erachtens handelt es sich in Wenden keinesfalls um ein bisher übersehenes und schutzwürdiges natürliches Vorkommen im Sinne des Artenschutzes. Er teilt daher die Einschätzung des zitierten Gutachters (Kartierbericht zum Bebauungsplan).
Die Verwaltung beabsichtigt daher, keine weiteren Personal- und Finanzressourcen für eine Bestimmung aufzuwenden. Eine Umsiedlung ist aufgrund des nicht autochthonen Vorkommens ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
Nach den zustimmenden Beschlussfassungen des Stadtbezirksrates 323 (Anhörung) lässt Frau Ausschussvorsitzende Palm in folgender Reihenfolge abstimmen: 20-14914-01, mündlicher Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 20-14908-01, Beschlussvorlage 20-14908-01 in ergänzter Fassung.
Beschluss (ergänzt um den zuvor beschlossenen mündlichen Änderungsantrag):
1. Der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift
„Wenden-West, 1. BA", WE 62, sowie der Änderung der Begründung mit
Umweltbericht wird zugestimmt. Die geänderten Entwürfe sind gemäß § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
2. Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den Änderungen
und Ergänzungen angegeben werden.
3. Eine Verlagerung der genannten Jugendspielfläche in das Baugebiet Wenden-West kann erst dann erfolgen, wenn für die Durchführung des Volksfestes eine geeignete Ersatzfläche zur Verfügung steht. Die derzeit vorgesehene Fläche im Gebiet Wenden-West, auf die der Jugendspielplatz an der Lindenstraße/Rathenowstraße verlagert werden soll, wird - bis ein geeigneter Volksfestplatz bereit steht - für die Verlagerung des Jugendspielplatzes freigehalten/reserviert.
Abstimmungsergebnis zum mündlichen Änderungsantrag,
der den Beschlussvorschlag aus der Beschlussvorlage 20-14908-01 ergänzen soll:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 20-14908-01 in ergänzter Fassung (Empfehlung an den Verwaltungsausschuss):
Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltung: 1
