Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.09.2021 - 6 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation ist Herr Bartels anwesend. Er weist darauf hin, dass es im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten B-Plan keine Änderungen in den Festsetzungen gibt. Die Entwürfe sollen nunmehr nach Behandlung in den politischen Gremien erneut ausgelegt werden.

Herr Rau erkundigt sich, warum bei der Neuauflage des Plans keine Solaranlagen, Dachbegrünungen und/oder alternative Energien berücksichtigt wurden. Er verweist darauf, dass es nicht im Sinn der Stadt sein könne, diese umweltschonenden und naturnahen Aspekte eines ökologischen Bauens außer Betracht zu lassen. Herr Bartels teilt dazu mit, dass diese Festsetzungen bewusst ausgelassen wurden, um den Vorhabensträger nicht in eine weitere Warteschleife zu schicken. Das Verfahren zieht sich ohnehin schon seit langer Zeit hin.

Auf Nachfrage erklärt Herr Bartels, dass die Parameter für das Überschwemmungsgutachten unverändert sind. Die Flutkatastrophen, die sich im Juli in Rheinland-Pfalz und NRW ereignet haben, ändern an dieser Feststellung nichts.

Frau Mundlos weist darauf hin, dass die Gräben im fraglichen Bereich dringend gesäubert werden müssen, auch bedürfen die Verrohrungen in der Kälberwiese und am Spatzenstieg umgehend einer Überprüfung. Sie bietet darüber hinaus Fotos vom Regenrückhaltebecken an, das als solches wegen der Verwachsungen kaum noch zu erkennen ist. Es muss dringend geräumt werden, die Verwaltung sollte sich schnellstmöglich der Angelegenheit annehmen.

Herr Glaser bewertet die Darstellung von Veränderungen in der Vorlage als gut. Er erkundigt sich, warum im Punkt 4.4.6.2 der Begründung ein Planfeststellungsverfahren als Möglichkeit für die Realisierung des 2. Bauabschnitts angeführt wird. Herr Bartels erklärt dazu, dass es sich um den B-Plan HO 54 handelt. Sollte dieser nicht realisiert werden, aus welchen Gründen auch immer, dann muss die verkehrliche Erschließung des 1. Bauabschnitts an die Kreuzstraße  in einem gesonderten Verfahren planungsrechtlich gesichert werden. Dies kann über ein Planfeststellungsverfahren oder einen diesen ersetzenden B-Plan erfolgen.

Herr Rau möchte ein Meinungsbild zum Klimaschutz im Stadtbezirksrat abfragen. Frau Johannes lehnt das ab und verweist darauf, dass die Interessen des Bezirksrates, auch und gerade diesen Punkt betreffend, im Planungs- und Umweltausschuss durch Frau Mundlos und sie vertreten werden.

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Beschluss:

Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift "An der Schölke-Neu", HO 54, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

10   dafür 0   dagegen 5   Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise