Rat und Stadtbezirksräte
24.06.2021 - 4.3 Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Einsat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
- Datum:
- Do., 24.06.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Kark begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Malchau, Fachbereichsleiter Feuerwehr.
Herr Höttcher erläutert den Antrag und informiert, dass es heute bereits ein persönliches Gespräch bei Herrn Rieß mit Herrn Malchau und im Beisein von Frau Bezirksbürgermeisterin Kark, Herrn Ortsbrandmeister Steffen und seiner Person gab. Im Ergebnis bleibt der Gebührenbescheid bestehen.
Herr Malchau erläutert, dass die Verwaltung nach den Gesetzen alle Personen gleich behandeln muss. Auch wenn Herr Rieß ein besonderer Förderer der Feuerwehr ist, ist eine Gleichbehandlung geboten. Grundlage des Gebührenbescheides ist § 29 des Niedersächsischen Brandschutzgesetz. Darin ist abschließend aufgezählt, bei welchen Ereignissen der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich ist. U.a. bei Notständen durch Naturereignisse. Bei dem Schnee Anfang/Mitte Februar 2021 wurde aber kein Notstand durch Naturereignisse festgestellt. Nur zwei Dächer wurden vom Schnee befreit, zum einen ein Dach eines Möbelhauses im Norden von Braunschweig und zum anderen das Dach von Herrn Rieß.
Auf Antrag von Herr Herrmann beschließt der Stadtbezirksrat einstimmig den Geschäftsordnungsantrag auf Übergang zur Tagesordnung.
