Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.06.2021 - 5 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2021 im Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinsichtlich der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens regt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok an, zuerst den Gehweg an der Großen Grubestraße im Bereich zwischen dem Hausgrundstück Steinbrink 11 bis zum Hausgrundstück Große Grubestraße 5 neu zu verlegen. Dieser Bereich wurde bei einem Ortstermin 2018/2019 auch bereits begutachtet und für sanierungbedürftig empfunden, da die Gehwegplatten ca. 2 bis 3 cm über den Bordstein hinausragen. Sollte diese Maßnahme bereits von der Verwaltung eingeplant oder aktuell nicht realisierbar sein, dann sollte die beidseitige Gehwegabsenkung am Landeshuter Weg Ecke Lerchengasse (Maßnahme Nr. 1) durchgeführt werden.

 

Herr Ratsherr Bratschke weist daraufhin, dass in den nächsten Jahren als Maßnahme auch die Bordsteinerneuerung im Bereich der Gustav-Harms-Straße auf der Vorschlagsliste enthalten sein sollte, da die Reparatur der Bordsteine mangelhaft durchgeführt wurde.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok schlägt vor, die Punkte 5 Hochbauunterhaltung Friedhöfe und 6 Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen. Bis dahin würde sie prüfen, ob die erforderlichen Reparaturarbeiten in Eigeninitiative durchgeführt werden können.  

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok lässt über jeden Punkt einzeln abstimmen.

 

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Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die im Jahr 2021 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrat 223 - Broitzem werden wie folgt verwendet:

 

1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen     300 €

2. Ortsbüchereien         600 €

3. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens   5.000 €

4. Grünanlagenunterhaltung        200 €

5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe                 1.000 €

6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe                 300 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Zu Nummer 3: Der Stadtbezirksrat bevorzugt die Budgetmittel i.H.v. 5.000 €r die Gehwegsanierung an der Großen Grubestraße im Bereich vom Hausgrundstück Steinbrink 11 bis zum Hausgrundstück Große Grubestraße 5 einzusetzen. Sollte diese Maßnahme bereits von der Verwaltung eingeplant oder nicht realisierbar sein, ist bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens der Vorschlag Nr. 1 Landeshuter Weg - beidseitige Gehwegabsenkung - durchzuführen.

 

Die Nummern 5 und 6 werden einvernehmlich zur nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates zurückgestellt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 7    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise