Rat und Stadtbezirksräte
27.04.2021 - 6.1 Zuschussanträge
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 27.04.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Es liegen insgesamt sechs Zuschussanträge vor.
1. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Dem MTV Hondelage werden 200,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten für die Kinder- und Jugendvolleyballabteilung zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
2. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Dem MTV Hondelage werden 1.200,00 € für die Anschaffung von Sportgeräten und –materialien für die Leichtathletikabteilung zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
3. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Dem Heimatverein Hondelage e. V. werden 400,00 € für die Erneuerung der Ortspläne in den Infokästen zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
5 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung
Da Frau Hoppe im Vorstand des Vereins ist, enthält sie sich der Stimme.
4. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Dem Heimatverein Hondelage e. V. werden 150,00 € für die Entfernung des Graffitis am Wandgemälde an der Lärmschutzwand an der Autobahnbrücke über die Hegerdorfstraße zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
5 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung
Da Frau Hoppe im Vorstand des Vereins ist, enthält sie sich der Stimme.
5. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Dem Förderkreis Umwelt und Naturschutz Hondelage e. V. werden 400,00 € für die Bilderausstellung „30 Jahre Naturschutz in Hondelage“ zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
3 dafür 1 dagegen 2 Enthaltungen
Da Frau Hoppe im Vorstand des Vereins ist, enthält sie sich der Stimme.
6. Beschluss (Entscheidung gemäß § 93 NKomVG):
„Der Freiwilligen Feuerwehr Hondelage werden 400,00 € für die Anschaffung von 10 Hollandtüchern für die Atemschutzgeräteträger zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis:
6 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des
städtischen Haushalts 2021.
