Rat und Stadtbezirksräte
08.07.2021 - 5.3 Ergänzung der Hauptsatzung zur Neuordnung der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Steinert (Bündnis 90/Die Grünen) im Stadtbezirksrat 332
- Datum:
- Do., 08.07.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Steinert erläutert den Antrag. Herr Prof. Dr. Dr. Büchs erläutert, dass es im Rahmen der Ratssitzung beim Beschluss über die Reduzierung der Stadtbezirksräte bereits einen Antrag und entsprechende Erörterungen gegeben hätte und die Rechte der Stadtbezirksräte im Gesetz vorgeschrieben sind. Die Verwaltung erklärt, dass die Zuständigkeiten und Rechte in den §§ 93 und 94 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz dargelegt sind. Weitere Zuständigkeiten können in der Hauptsatzung geregelt werden. Der Stadtbezirksrat beschließt einmütig, dass die Verwaltung Möglichkeiten prüfen soll.
Der Bezirksrat Schunteraue möge beschließen:
Die Änderung der Hauptsatzung zur Neuordnung der Stadtbezirksräte soll dahingehend ergänzt werden, dass den Stadtbezirksräten mehr Kompetenzen bzw. Mitbestimmung ermöglicht wird bei besonderen Maßnahmen, die für die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, fordert der Stadtbezirksrat ein Mitbestimmungsrecht anstelle einer Anhörung !
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche zusätzlichen Kompetenzen möglich sind.
