Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.06.2021 - 10.2.1 Gobelinwandteppich der Nürnberger Gobelin Manuf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Walz zeigt sich unzufrieden mit der erteilten Antwort. Seiner Auffassung nach muss zu recherchieren sein, wann und mit welcher Begründung der Verwaltungsausschuss beschlossen hat, den Wandteppich wieder abzuhängen. Auf den Einwand der Verwaltung hin, dass die Existenz eines solchen Beschlusses fraglich ist, entgegenet Herr Walz, dass es nur folgerichtig sei, einen solchen Beschluss als vorhanden zu unterstellen. Wenn der Verwaltungsausschuss die Herstellung des Teppichs und Positionierung im Ratssaal beschlossen hat, muss es seiner festen Überzeugung nach einen entsprechenden späteren Beschluss zum Abhängen gegeben haben. Er stellt eine Recherche im Stadtarchiv anheim. Auf die Entgegnung der Verwaltung, dass auch dort bereits nachgeforscht wurde, empfiehlt Herr Walz, dies gründlicher zu tun. Frau Zander tritt der möglichen Auffassung, dass hier nicht genügend Aufwand betrieben wurde, mit dem Hinweis entgegen, dass sie direkte Kenntnis über die vergebliche und zeitaufwändige Suche nach dem Teppich im Altstadtrathaus hat.

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Erläuterungen und Hinweise