Rat und Stadtbezirksräte
04.05.2021 - 8.2.1 Konsequenzen aus Nichtumsetzung von geplanten B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Kühl
- Datum:
- Di., 04.05.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Stellungnahme des Fachbereichs 60, Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, vom 04.05.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Protokollnotiz:
Hinsichtlich der geforderten Brandschutzauflagen versteht Frau Buchholz die Verweisung auf das Niedersächsische Umweltministerium nicht. Dazu müsse sich die städtische Fachverwaltung doch äußern können.
Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung, nochmals der Frage nachzugehen, bis wann spätestens die Brandschutzauflagen umzusetzen seien.
Herr Schröter ergänzt dies um die Frage, warum nicht kontrolliert werde, wer und wie oft die Brandschutzauflagen kontrolliere.
Herr Kutschenreiter äußert sich verwundert, dass der Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle auf die Frage der Brandschutzauflagen geantwortet habe, da doch der Fachbereich Feuerwehr dafür zuständig sei.
