Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.07.2021 - 4 Richtungsbeschluss - Klimaschutzkonzept 2.0

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Stadtrat Herlitschke leitet in das Thema ein. Herr von Krosigk erläutert von 15:42 Uhr bis 15:57 Uhr die Situation, das Klimaschutzszenario und die Konzepterarbeitung. Im Anschluss geht Herr Hots bis 16:23 Uhr auf Handlungsfelder, die Umsetzung und Priorisierung ein. Die Präsentation ist protokollarisch im Bürgerinformationssystem unter TOP 4 einsehbar. Eine Tonaufzeichnung der Sitzung (öffentlicher Teil) ist abrufbar unter www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/ausschuesse/planung_umwelt_ton.php.

 

Der Änderungsantrag 21-16605 wird von Ratsfrau Buchholz und der Änderungsantrag 21-16510-02 wird von Ratsherr Kühn eingebracht und begründet.

Stadtrat Herlitschke, Herren von Krosigk, Hots und Gekeler gehen bis 18:12 Uhr auf Fragen und Anmerkungen der Ratsmitglieder Dr. Mühlnickel, Schneider, Hinrichs, Möller, Prof. Dr. Dr. Büchs, Scherf, Mundlos, Jalyschko, Kühn, Palm, Rosenbaum und von Frau Dr. Goclik ein.

 

Zur Zielsetzung der Verwaltung "Es soll angestrebt werden, bis 2030 eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 % gegenüber 1990 sowie eine Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen." wird von mehreren Ratsmitgliedern gebeten, detailliertere Angaben zu erhalten, was hierfür benötigt wird und was im Vergleich bei einer Verschärfung auf "Klimaneutralität bis 2030" nötig wäre (u. a. Personal und Investitionsvolumen).

 

Berichtet wird zu einer ersten Abfrage innerhalb der Verwaltung zu personellen und finanziellen Effekten aus der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2.0. Bei einem zeitlichen Vorziehen der Klimaziele wäre der Mehrbedarf voraussichtlich noch größer als bereits aufgezeigt (mehr als 40 zusätzliche Planstellen und mehr als 18,6 Mio. Euro). Marktkapazitäten (Handwerk, anderes Fachpersonal, Verfügbarkeit von Material bei Baumaßnahmen, etc.) setzen Grenzen bei der praktischen Umsetzung. Es sei fraglich, ob ein klimaneutrales Braunschweig bis 2030 selbst bei immensen Ausgaben erreicht werden könne und ob dies bei abweichenden Bundeszielen (vgl. Territorialprinzip) sinnvoll sei. Auf Kritik, die Politik nicht intensiv genug in den Entstehungsprozess (insbesondere Workshops) eingebunden zu haben, wird eingegangen.

Das Potenzial einer CO2-Reduktion/-Bindung im Stadtgebiet durch Begrünung und Bäume sei gering (Kühlung, Kleinklima, Naherholung als weitere Effekte). Wissenschaftsbelange spielten inklusive teilnehmender Fachleute eine große Rolle bei der Erarbeitung des Konzeptes und finden sich in diversen Maßnahmen der am 21.07.2021 nicht näher beleuchteten Prioritätsgruppen 2 und 3.

Um Fehler aus dem Klimaschutzkonzept 1 zu vermeiden, gelte es, beschlossene konkrete Maßnahmen konsequent umzusetzen. Die damalige Vorreiterrolle sei zu bedenken.

Potenziale im Zusammenhang mit Fernwärme (BS|ENERGY), Nahwärme, Umweltwärme (Gewässer), Solarthermie, Photovoltaik, Abwärmenutzung, Wasserstoff, Biomasse (Novellierung der Altholzverordnung), Sanierungsmaßnahmen, Elektro-Ladeinfrastruktur, energetische Quartierskonzepte, Bewässerung (Speicherung von Niederschlagswasser), etc. werden näher beleuchtet. Aktuell werden jährlich etwa 1 Prozent der Bestandsgebäude energetisch saniert. Eine Erhöhung dieser Quote leiste einen wertvollen Beitrag zu städtischen Klimaschutzzielen.

Eine Bewerbung für das EU-Programm „100 klimaneutrale Städte bis 2030 - durch und für die Bürgerinnen und Bürger" befinde sich in Arbeit. Die Förderkulisse ist noch offen.

Die Kritik des Bundesverfassungsgerichts, auf Bundesebene seien die Klimaziele nach 2030 nicht ausreichend beschrieben, sei auf die Stadt Braunschweig bezogen aus Sicht der Verwaltung unzutreffend. Im Hauptbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0, das voraussichtlich im Winter 2021/2022 der Politik vorgelegt werde, seien dahingehende Details enthalten.

Das von einigen Ratsmitgliedern kritisch gesehene Bilanzierungsverfahren (insbesondere Territorialprinzip anstatt Verursacherprinzip) ist Bestandteil der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO). Diese wurde entsprechend des Ratsbeschlusses (18-09238) vom RGB übernommen. In dieses Verfahren können konsumabhängige THG-Emissionen von Betrieben und Bürger*innen nicht integriert werden, sollen aber auf geeignete Weise im Konzept dargestellt werden. Gemäß wissenschaftlicher Abschätzungen erfolge deutschlandweit ein grober Ausgleich durch Produkte und Dienstleistungen, die importiert und exportiert werden. Ein Kühlungseffekt durch Dachbegrünung könne - soweit quantifizierbare Daten vorliegen - der Energiebilanz des Gebäudes zugerechnet werden.

Auf Arbeiten und Ergebnisse der Verwaltung im Zusammenhang mit klimagerechter Grünflächenplanung, Pocket Parks, Grün-/Blühstreifen, Förderprogrammen usw. wird hingewiesen. Aufforstungsinitiativen werden als wenig relevant für den städtischen Klimaschutz gewertet. Auch seien wissenschaftliche Erkenntnisse zu globalen Betrugsfällen, nicht funktionierendem Anwuchs, Waldbränden usw. mitzudenken.

Die Intention mehrerer Ratsmitglieder u. a. von der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN, sich auf realistische Ziele - im Wesentlichen wie von der Verwaltung vorgeschlagen - zu konzentrieren und bei positiven Aussichten (z. B. Arbeitsmarktlage, Fördermittellage, Beschleunigung bei regenerativen Energien) nachzujustieren, bekräftigt Stadtrat Herlitschke. Eine Fortführung des Berichtswesens sei geplant. Generell werden geeignete Beteiligungsformate geprüft und in das fertige Konzept aufgenommen.

 

Ratsherr Scherf bewertet den Klimaschutzkonzept-Prozess als ideologisch betrieben und als Anbiederung bei Fridays for Future. Er kritisiere steigende Energiepreise und mangelhaften Katastrophenschutz und befürworte Kernenergie außerhalb des Stadtgebietes.

 

Geplant wird eine erneute Erörterung der Drucksachen in der Sitzung am 22.09.2021 vor einer Beschlussfassung (ohne Auswirkungen auf die Zeitschiene für eine Entscheidung im Rat).

Stadtrat Herlitschke kündigt eine Stellungnahme zu den Änderungsanträgen an. Es wird zudem vereinbart, dass es zu Fragen der Fraktionen/Gruppe, die der Verwaltung bis zum 16.08.2021 zugehen, Antworten bis zum 08.09.2021 geben soll.

Protokollnotiz: Die am 09.09.2021 versandte Mitteilung außerhalb von Sitzungen 21-16879 beantwortet bis zum 30.08.2021 eingegangene Fragen.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Buchholz verlässt die Sitzung um 17:23 Uhr. Ratsherr Rosenbaum nimmt ab 17:23 Uhr an der Sitzung teil. Ratsherr Manlik verlässt die Sitzung um 17:42 Uhr.

 

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Abstimmungsergebnis zum Zurückstellen (gemeinsame Abstimmung zu TOP 4, 4.1, 4.2 und 4.3):

Dafür: 9         Dagegen: 1         Enthaltung: 1

 

Ergebnis: Die Beschlussvorlage wird zurückgestellt bis zur Sitzung am 22.09.2021.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise