Rat und Stadtbezirksräte
08.09.2021 - 5.1 Wendeschleife GliesmarodeBIBS-Fraktion vom 26. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
- Datum:
- Mi., 08.09.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
21-16787 Wendeschleife Gliesmarode
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Beddig trägt für die Verwaltung vor, dass in den Gesprächen mit den Fördermittelgebern der konkrete Sachverhalt auf Grundlage der aktuellen Beschluss- und Erkenntnislage bei nächster Gelegenheit angesprochen werden soll. Die Verwaltung werde über das Gesprächsergebnis unaufgefordert informieren und sich ggf. ergebende Optionen darstellen. Die Verwaltung weist jedoch weiterhin darauf hin, dass unter anderem die erwähnten erhöhten Betriebskosten der Braunschweiger Verkehrs-GmbH voraussichtlich zu einem negativen Ergebnis in Bezug auf das bundeseinheitliche Verfahren der Standardisierten Bewertung führen würden und somit nach derzeitiger Kenntnis der Förderregularien das gesamte Teilprojekt Volkmarode nicht förderfähig wäre. Die Planungen für die Wendeschleife Gliesmarode werden unverändert fortgeführt.
Beschluss geändert (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):
"Der Stadtbezirksrat beschließt als Prüfauftrag:
Die Verwaltung bzw. das Stadtbahnteam werden gebeten, in den weiteren Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu beraten, ob der Bau der Wendeschleife Gliesmarode - die nach aktuellem Diskussionsstand nur einige Jahre für den Linienbetrieb benötigt würde - vermieden werden könnte. Die BSVG würde als Kompensation für die Übergangszeit bis zum möglichen Bau der Stichstrecke nach Querum, dafür höhere Betriebskosten haben. Sollte das neue Teilprojekt Querum nicht förderfähig sein, würde der Bau der Wendeschleife auf Grundlage dieser Erkenntnis gebaut werden."
