Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.07.2021 - 4.1 Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel - An...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende Dr. Mühlnickel erläutert die Notwendigkeit der Beschlussfassung des Grünflächenausschusses vor der Entscheidung des Rates. Er lobt die Verwaltung, dass diese so schnell auf das von Seiten des Bundes initiierte Förderprogramm reagiert hat.  

 

Herr Loose verweist auf die Ursprungs- sowie auf die Ergänzungsvorlage und erläutert die besondere Eilbedürftigkeit des Antrags. Er führt auf, dass es sich um ein zweiteiliges Verfahren handele und im ersten Schritt eine entsprechende Projektskizze im März 2021 eingereicht wurde. Er betont, dass durch diese Einreichung der Auftrag des Rates vom 18.02.2020 umgesetzt wurde; hier wurde beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für den Ersatz verlorengegangener Bäume und die entsprechende Finanzierung zu entwickeln.

 

In diesem Zusammenhang verweist Herr Loose auf die sehr seltene Förderquote von 90% für dieses Projekt und auf die Tatsache, dass es sich hierbei um die höchstmögliche Förderquote von Seiten des Bundes handele. Er erläutert nochmals die durch das Förderprojekt beabsichtigten Maßnahmen (Pflanzung von 1.055 Klimabäumen als Ersatz der in den Trockensommern 2018 und 2019 verlorenen Bäumen sowie eine zusätzliche Pflanzung von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantage). Er gibt an, dass die Fördersumme insgesamt 1,7 Mio. Euro betrage, aber ein entsprechender Antrag erforderlich sei. Es sei davon auszugehen, dass diese Antragsstellung bis spätestens August 2021 erfolgensse, dieser jedoch nur dann gestellt werden könne, wenn ein vorheriger entsprechender Ratsbeschluss auch bezüglich der zu veranschlagenden 10 % Eigenmittel vorliege.

 

Er verweist auf die Abweichungen des Änderungsantrags zur ursprünglichen Beschlussvorlage und betont, dass dieses Förderprojekt ohne eine Schaffung einer zusätzlichen Stelle umgesetzt werden soll.

 

Ratsfrau Mundlos, Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs und Ratsherr Hanker loben die Handlungsweise der Verwaltung, die Vorlage und die Reaktion des Fachbereiches auf das Förderprogramm.

 

Ratsherr Prof. Dr. Dr. Büchs merkt jedoch kritisch an, dass Kurzumtriebsplantagen zwar Vorteile bieten, aber aus ökologischer Sicht nicht optimal seien, da  Weiden- oder Pappelklonplantagen wenig von Insekten besiedelt werden. Er regt daher an, dass das JKI eingeschaltet werde, da dort Erfahrungen mit Kurzumtriebsplantagen aus heimischen ungeklonten Gehölzen vorhanden seien, so dass ein stärkerer ökologischer Ansatz verfolgt werden könne. Zudem weist er, dass bei den Klimabäumen auch Fremdbaumarten aufgeführt seien.

 

Ratsherr Hanker bittet um Mitteilung, wo die Kurzumtriebsplantagen angelegt werden sollen und um Erläuterung, worum es sich bei den investitionsvorbereitenden Maßnahmen handele.

 

Herr Loose teilt mit, dass noch keine Standortplanung für die Kurzumtriebsplantagen vorliegen, da hier eine Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtplanung und dem Fachbereich Umwelt erforderlich sei. Er erläutert die investitionsvorbereitenden Maßnahmen, die erforderlich sind, bevor eine Pflanzung des Baumes stattfinden kann (beispielsweise Vorbereitung und Herstellung der Baumgruben, Untersuchen zur Belastung der sich in den Baumscheiben befindlichen Böden etc.), die Gesamtkosten pro gepflanzten Baum in Höhe von knapp über 1.000 Euro ausmachen.

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Der Ausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der Einreichung eines Zuwendungsantrages mit dem Ziel, eine anteilige (90 %) Förderung von ca. 1,7 Mio. € aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zu erhalten, wird zugestimmt.

 

2. Der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) in Höhe von 1,9 Mio. € einschließlich des städtischen Eigenanteils (10 %) in Höhe von bis zu 200.000 € unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Förderbescheides zur Pflanzung von ca. 1 055 Bäumen und der Anlage von 7,5 Hektar Kurzumtriebsplantagen (Umsetzungszeitraum 2021 - 2024) und der, wenn möglich, haushaltsneutralen Veranschlagung dieser Haushaltsmittel im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport wird als Voraussetzung für eine Antragstellung als Vorfestlegung für den Haushalt 2022/IP 2021 - 2025 zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 11  Dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

Erläuterungen und Hinweise