Rat und Stadtbezirksräte
25.01.2022 - 3.2 Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leppa
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 25.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wirtschaftsdezernent Leppa informiert über den Stand der Überprüfungen der im Rahmen des städtischen Corona-Härtefallfonds erfolgten Zuschussgewährungen. Der Härtefallfonds wurde im Frühjahr 2020 kurzfristig parallel zur Bundes- und Landesförderung beschlossen, um besonders betroffenen Betrieben Hilfen anbieten zu können. Hier wurde sich eng an den Förderrichtlinien von Bund und Land orientiert, da bereits frühzeitig vom Niedersächsischen Städtetag (NST) signalisiert wurde, dass ein Fall von Doppelförderung unterschiedlicher staatlicher Ebenen zu Abstimmungsschwierigkeiten führen könnte. Daher wurde die Förderung in Härtefällen so definiert, dass sie nur dann zur Auszahlung kommt, wenn die von Bund und Land gewährten Mittel nicht ausreichen, um den Betrieb zu stabilisieren. Insgesamt kann der Stand der Überprüfungen so gewertet werden, dass eine große Anzahl von Betrieben bereits mit den Mitteln von Bund und Land eine ausreichende Unterstützung gemäß Definition des Förderziels erhalten hat und die vorsorglich bei der Stadt beantragten und auf Schätzungen basierten Mittel nicht benötigt haben, was nun zu der hohen Zahl von Rückforderungen führt.
Es handelte sich um eine liquiditätsorientierte Unterstützung in den ersten Monaten der Pandemie. Ab April 2020 gab es eine deutliche Ausdifferenzierung der Hilfen von Bund und Land, an der sich die Stadt im Rahmen des Härtefallfonds nicht mehr beteiligt hatte. Die kommunale Begleitung in der Anfangsphase der Pandemie konnte hier aber einen kurzen, wichtigen Impuls setzen.
Bürgermitglied Frau Dietrich dankt für die Bereitstellung der Daten. Sie verweist auf die hohe Anzahl von Rückforderungen und merkt an, dass seitens der Bundesregierung eine unbürokratische Existenzsicherung als Zuschuss kommuniziert wurde, es sich bei den Leistungen der Stadt eigentlich um Kredite und nicht um Zuschüsse handelte, was problematisch ist, weil diese kurzfristigen Kredite steuerwirksam wurden und den betroffenen Unternehmen eher geschadet haben. Es ist irritierend, dass die Stadt einerseits zu Recht Innovation und Gründergeist fördert, andererseits aber keine wirksame Hilfe für existenziellen Notlagen für genau diese betroffenen Personen bereitstellt. Daher stellt sie die Frage, ob die Stadt Braunschweig ihre Spielräume bei der Gestaltung der Soforthilfen im Wirtschaftsbereich wirklich ausgereizt hat.
Wirtschaftsdezernent Leppa beantwortet die Rückfrage und betont, dass es sich bei den Förderungen aus dem städtischen Härtefallfonds nicht um Kredite handelt. Es wurden Beträge auf Basis einer Plausibilitätsprüfung ausgezahlt und dann nach Gewährung der Förderung überprüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung vorgelegen haben. Ein Kredit wäre im städtischen Haushalt entsprechend erfasst und mit Zinsen zurückgefordert worden. Das ist hier nicht der Fall. Auch Spielräume der Stadt Braunschweig waren nicht gegeben, da beim Abweichen von den Definitionen der NBank immer damit zu rechnen war, dass die NBank bei einer Prüfung der von ihr geförderten Betriebe kommunale Mittel, die nach einer anderen Definition und Errechnung von Liquiditätsengpässen ausgezahlt wurden, als Einnahme wertet und ihre Mittel zurückfordert. Dies ist kein theoretisches Konstrukt, ein solcher Fall liegt bereits vor. Es gibt dazu bereits Gespräche zwischen NST, NBank und dem Wirtschaftsministerium, die seitens der Stadt Braunschweig begleitet werden. In der städtischen Förderrichtlinie war die Nachrangigkeit der kommunalen Förderung deutlich herausgestellt. Ziel der Stadt ist es, ein Szenario zu erreichen, in dem es nicht zu weiteren Rückforderungen durch die NBank in solchen Fällen kommt.
Ratsfrau von Gronefeld hebt hervor, dass die Entscheidung für ein städtisches Programm zu einer Zeit erfolgte, bei der die weitere Entwicklung der Pandemie noch nicht abzuschätzen war. Sie berichtet von positiven Rückmeldungen von geförderten Unternehmen hinsichtlich der unproblematischen und unbürokratischen Mittelbereitstellung. Auch haben diese Unternehmen berichtet, dass die Bundes- und Landesmittel ausreichend waren. Zur damaligen Situation ist der Härtefallfonds als gutes Signal in der Unternehmerschaft angekommen.
