Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.11.2021 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von dem bisherigen Bezirksbürgermeister Herrn Römer auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht. 

 

Anschließend wird Herrn Bezirksbürgermeister Römer für seinen ehrenamtlichen Einsatz und für die gute und vertrauensvolle Arbeit der letzten zehn Jahre von den Parteien im Stadtbezirksrat gedankt und verabschiedet. 

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Erläuterungen und Hinweise