Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.07.2022 - 19.3 Beschluss zur Aktualisierung des Zentrenkonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Kluth weist auf die zu der Vorlage 22-18525 vorliegenden Ergänzungsvorlagen 22-18525-01, 22-18525-02 und 22-18525-03 hin und lässt im Anschluss an die Aussprache über die Vorlage in der Fassung der Ergänzungsvorlage 22-18525-03 abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1. Das Zentrenkonzept Einzelhandel wird in der vorliegenden Form (Anlagen 2 und 3) unter Wertung der Anregungen der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (Anlage 1) sowie der Stadtbezirksräte (Anlage 4) und der Einarbeitung der Vorgaben der Ziffer 5 des Beschlussvorschlages der 2. Änderungsfassung beschlossen.

 

2. Das Zentrenkonzept Einzelhandel ist die Grundlage für die Steuerung aller Einzelhandelsvorhaben. Das Konzept soll die Stärkung der Innenstadt und der Stadtteil- und Nahversorgungszentren sowie eine behutsame Entwicklung des großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandels an ausgewiesenen Standorten (Entwicklungsschwerpunkten) gemäß seiner Ziele und Konzeptbausteine sicherstellen.

 

3. Zur Umsetzung der mit dem Zentrenkonzept Einzelhandel verfolgten Entwicklungsziele und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sind Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, sobald und soweit dies erforderlich ist.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Handlungsempfehlungen des Gutachters den Ratsgremien einen Vorschlag zu unterbreiten, in welchen Stadtteilzentren in Bezug auf städtebauliche und gestalterische Qualität sowie Aufenthaltsqualität dringender Handlungsbedarf und realistische, einfach umzusetzende Aufwertungsmöglichkeiten bestehen, um ihren Bestand zu sichern und die wohnungsnahe Versorgung zu verbessern.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

bei einer Enthaltung beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise