Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.11.2022 - 4.1 Sonderfonds Energiekosten im KulturbereichAntra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Böttcher bringt den Antrag 22-19637 ein und begründet diesen. Nach der Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag 22-19637 abstimmen.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Kulturbereich einen Sonderfonds „Unterstützung für Härtefälle aufgrund der Energiekostensteigerungen" einzurichten. Es sollen einfache, möglichst unbürokratische Richtlinien ausgearbeitet werden und Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2023 eingesetzt werden. Aus diesem Fonds werden auf Antrag einmalige Hilfen und Zuschüsse für kulturelle Einrichtungen, soloselbstständige Kulturakteure und Künstler:innen, sowie kulturelle und künstlerische Zusammenschlüsse und Initiativen gewährt werden, die nachweislich durch die rasant gestiegenen Energiekosten die für die kulturelle Arbeit genutzten Räumlichkeiten nicht oder voraussichtlich nicht mehr im notwendigen Umfang  finanzieren können. Dazu gehören z.B. Veranstaltungsräume, Proberäume, Ateliers und Galerieräume. Als künstlerische Tätigkeit werden in diesem Zusammenhang der Katalog der Künstlersozialkasse zugrunde gelegt. Die Gemeinnützigkeit ist nicht Voraussetzung. Es zählt die Hilfebedürftigkeit. Die Mittel sollen als einmalige Förderung gewährt werden und pro Einrichtung auf einen Maximalbetrag begrenzt werden. Die einzelne Zuschusshöhe orientiert sich an der voraussichtlichen Steigerung der Energiekosten im Vergleich zu den Ausgaben im Jahr 2019 (vor Corona). Es sollen alle haushaltsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, damit Mittel aus diesem Fonds schon im Winter/Frühjahr 2023 bewilligt und ausgezahlt werden können, also im Vorgriff auf die Genehmigung des Haushaltes 2023/24.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise