Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.11.2022 - 15 Beschluss über den Jahresabschluss 2020 gemäß §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt stellt die Vorlage 22-19762 nach Aussprache zur Abstimmung.

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Beschluss:

1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2020 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2020 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch Herrn Ersten Stadtrat Geiger und des Jahresabschlusses 2020 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird der Jahresabschluss 2020 beschlossen.

 

2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020 werden folgende Genehmigungen erteilt:

 

2.1. Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 2.817.080,47 wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 115.258.777,61 €.

 

 Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 3.281.039,42 wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 126.440.034,40 €.

 

2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 165.954,45 € wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.644.721,64 €.

 

 Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 905.031,10 € wird gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.369.451,91 €.

 

2.3 Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.283.948,90 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 1.819.991,74 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.536.897,16 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 536.042,84 € wird zu einem Anteil von 312.343,17 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 223.699,67 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen oder des außerordentlichen Ergebnisses vorhanden sind. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 21.027.527,96 €.

 

 Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 312.343,17 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.

 

2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 380.350,01 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 19.410,16 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.624.198,11 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 399.760,17 € wird zu einem Anteil von 64.608,78 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 335.151,39 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 8.029.158,49 €.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 64.608,78 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Enthaltungen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise