Rat und Stadtbezirksräte
20.12.2022 - 19.6 Neufassung der Gebührenordnung für das Parken a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.6
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 20.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu der Vorlage 22-19222 die Änderungsanträge 22-19930, 22-19975, 22-19995, 22-19222-02 und 22-19222-03 sowie die Mitteilung 22-19222-01 vorliegen, der Änderungsantrag 22-19975 zurückgezogen wurde und der Änderungsantrag 22-19222-02 den Änderungsantrag 22-19930 ersetzt. Er erläutert die vorgesehene Abstimmungsreihenfolge und stellt fest, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt.
Anschließend bringen Ratsherr Möller und Ratsherr Pohler den Änderungsantrag 22-19222-02, Ratsfrau Hahn und Ratsherr Dr. Plinke den Änderungsantrag 22-19222-03 sowie Ratsfrau Braunschweig den Änderungsantrag 22-19995 ein und begründen diesen jeweils.
Nach der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst den Änderungsantrag 22-19222-02, dann den Änderungsantrag 22-19222-03 und anschließend den Änderungsantrag 22-19995 zur Abstimmung und stellt fest, dass lediglich der Änderungsantrag 22-19222-03 angenommen wird. Sodann lässt er über die Vorlage 22-19222 in geänderter Fassung, ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 22-19222-03, abstimmen.
Beschluss:
1. Die Umsetzung des Beschlusses 22-19665 „Ausweitung des gebührenpflichtigen Parkens innerhalb der Okerumflut (Zone I)" erfolgt erst ab dem 1. Mai 2023 - abschnittsweise, wie in der Ursprungsvorlage beschrieben. Bis dahin bleibt der Status quo erhalten, um Umstellungs- und Umgewöhnungsprozessen die notwendige Zeit einzuräumen.
2. Mit Einführung des gebührenpflichtigen Parkens ist eine Überwachung der Parkregelungen und eine Ahndung von Verstößen unbedingt erforderlich. Die Verwaltung wird gebeten, vorab die betroffenen Personen auf geeignete Weise über die Änderung der Parkregelungen zu informieren.
3. Die Verwaltung wird gebeten, eine Überarbeitung der Parkgebührenordnung im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) zu prüfen, die das (veränderte) Verhalten unterschiedlicher Nutzer*innengruppen (z. B. Anwohner, Handwerker, Lieferdienste, Pflegedienste, Besucher*innen/Gäste) differenziert berücksichtigt.
4. Die Verwaltung wird gebeten, in Gesprächen mit den Betreibern der Parkhäuser und Tiefgaragen zu klären, inwieweit das Angebot an Dauerparkplätzen in diesen Parkbauten verbessert werden kann, um den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.
5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie eine Attraktivierung des sog. „Handyparkens" (digitales Parken) erreicht werden kann.
6. Die Verwaltung wird auch gebeten, die Erfahrungen mit den neuen Parkregelungen dahingehend auszuwerten, welche Auswirkungen sich auf Bereiche außerhalb der Okerumflut ergeben. Daraus abgeleitet oder aufgrund bereits bestehenden Parkdrucks ist eine Ausweitung des Parkraummanagements auf Bereiche außerhalb der Okerumflut zu prüfen (vgl. 4./5. Schritt des 1997 beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzepts).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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