Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.11.2021 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit den Sitzungsunterlagen übersandt.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Zander weist auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Diese Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.  

Erläuterungen und Hinweise