Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.11.2021 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von der bisherigen Bezirksbürgermeisterin Frau Rupp-Naujok des Stadtbezirksrats 223 Broitzem auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Frau Rupp-Naujok wird von dem bisherigen Bezirksbürgermeister Herrn Schatta des Stadtbezirksrats 224 ningen verpflichtet. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht.

 

 

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Erläuterungen und Hinweise