Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.11.2021 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Herr Bezirksbürgermeister Meeske weist die Stadtbezirksratsmitglieder auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet diese, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ausgehändigt.

 

Diese Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht.

 

Erläuterungen und Hinweise