Rat und Stadtbezirksräte
17.11.2021 - 9.4 Interfraktionelle Stellungnahme zum Aufstellung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU/FDP-Gruppe, SPD-Fraktion, Frau Buchholz (BIBS) und Herr Özgür (Die Linke.) im Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
- Datum:
- Mi., 17.11.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NkomVG)
"Forderungen:
Dem Aufstellungsbeschluss für den jetzt vorgelegten, verkleinerten 2. Bauabschnitt können wir nicht zustimmen. Die Beweggründe hierfür wurden in der Sitzung des Stadtbezirksrats 323 am 21.09.2021 ausführlich dargelegt und diskutiert und mündeten in folgende Forderungen zur Anpassung des Aufstellungsbeschlusses für den 2. Bauabschnitt:
• Das Gebiet zwischen A2, Veltenhöfer Str. und Kanal wird ganzheitlich betrachtet und wie vorab stets kommuniziert in einem einzigen 2. Bauabschnitt geplant - Wohnbebauung in einem angemessenen Mix aus 1-2-Familienhäusern (inkl. Reihenhäusern und Doppelhäusern), Mehrfamilienhäusern mit maximal 3 Vollgeschossen plus Staffelgeschoss, Grünbereiche und Gewerbe inklusive.
• Der Zuwachs an Wohneinheiten im Bereich nördlich der Veltenhöfer Straße muss sozialverträglich ausgerichtet werden und sollte die Einwohnerzahl Wendens möglichst nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen.
• Dem Stadtbezirksrat wird zeitnah ein Mobilitätskonzept unter Darstellung der zu erwartenden Mobilitätsströme nach Verkehrsmittel (ÖPNV, Auto, Rad und Fußgänger), deren neu zu schaffenden Wegebeziehungen und Zugänge vorgelegt unter Einbeziehung möglicher Auswirkungen für den ganzen Ort Wenden und darüber hinaus für den gesamten Stadtbezirk (Vermeidung von Durchgangsverkehren).
• Wir regen in Anbetracht der Beschlüsse zum Integrierten Klimaschutzkonzept IKSK 2.0 ein integriertes ökologisches Konzept an („Braunschweigs erste klimaneutrale Siedlung“), um hier wegweisend deutlich zu machen, dass die angestrebte Klimaneutralität bis 2030 ab sofort Konsequenzen für jede städteplanerische Maßnahme haben muss. Um das Ziel zu erreichen erscheint uns ein vorgeschalteter Städtebaulicher Wettbewerb angebracht. Klimaneutralität bedeutet hier neben vielen anderen Möglichkeiten wie z.B. Fassaden- und Dachbegrünung oder Einsatz ökologisch nachhaltiger Baumaterialien, dass die im Gebiet durch Wärmebedarf und Haushaltsstrom (inkl. Ladestrom E-Mobile) verursachten CO2-Emissionen über regenerativ erzeugten Strom (Photovoltaik, Kleinwindanlagen, etc.) bzw. regenerativ erzeugte Wärme."
Abstimmungsergebnis:
14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
Protokollnotiz:
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates wünschen, dass das zugesagte Gespräch beim Baudezernenten Mitte Januar 2022 stattfinde und der gesamte Stadtbezirksrat dazu eingeladen werde.
Auch das schon lange zugesagte Gespräch mit dem Fachbereich Feuerwehr soll bei diesem Treffen stattfinden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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317 kB
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