Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG überreicht.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Marten weist auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Verpflichtung und Pflichtenbelehrung vorgenommen und protokolliert

Erläuterungen und Hinweise