Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.01.2022 - 4.2.2 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Wend...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Campe nimmt ab 19:20 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Schmidbauer vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Da zu Wenden-West 2. BA nur ein grober Vorentwurf vorliegt, kann man die zu erwartenden Einwohnerzuwächse durch das Baugebiet nur durch bisherige Erfahrungen berechnen bzw. schätzen.

In einem Bebauungsplan darf die Festsetzung der Einwohnerzahl nicht erfolgen, da dies rechtlich unzulässig sei.

 

Herr Gorklo äußert seine Bedenken zu einer möglichen verdichteten Bebauung und verweist auf das nördliche Ringgebiet.

 

Herr Dr. Huk erwidert, er sehe eine 4-Geschossigkeit grundsätzlich positiv, da er lieber eine verdichtete und günstigere Bebauung bevorzugt als einen zu großen Flächenverbrauch.

 

Zu der Frage der Größe von Wohneinheiten erläutert Herr Schmidbauer, dass auch solch eine festsetzung im Bebauungsplan rechtlich unzulässig sei.

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung an der Landesberger Straße fordert Frau Mundlos, hierauf Rücksicht zu nehmen und gegenüber entsprechende Geschosse vorzuschreiben.

 

Herr Degering-Hilscher erinnert an notwendige Parkplätze am Heideblick und bittet um Berücksichtigung ausreichender Stellplätze für das Schulzentrum.

In dem Zusammenhang wäre es aus Sicht von Herrn Gorklo sinnvoll, einen P + R am Heideblick vorzusehen.

 

Aus den Reihen des Stadtbezirksrates wird der Wunsch geäußert, dass ein 30 %-iger sozialer Wohnungsbau wünschenswert wäre.

 

Eine Bedarfsampel für die Feuerwehr an der Veltenhöfer Straße werde im Rahmen des Mobilitätskonzepts geprüft.

 

Anschließend wird folgende Protokollnotiz einstimmig erarbeitet:

 

Protokollnotiz:

 

1. Der Bezirksrat begrüßt die Ausführungen der Verwaltung zur Stellungnahme des Bezirksrates

    vom 21.09.2021 (1. Gliederungspunkt: ganzheitliche Betrachtung, 2. Gliederungspunkt:

    Mobilitätskonzept, 3. Gliederungspunkt: integriertes ökologisches Konzept,

    4. Gliederungspunkt: angemessener Mix aus 1-2-Familienhäusern etc., 5. Gliederungspunkt:

    sozialverträglicher Ausbau bzw. Infrastruktur).

 

2. Folgende Themen erfordern weiterhin eine Präzisierung im Sinne des Bezirksrates,

    Stellungnahme vom 21.09.2021:

 

    Zum 6. Gliederungspunkt: Geschossigkeit und Einwohnerzahl

 

2.1 Geschossbebauung: Der Bezirksrat bittet darum auch im 2. BA Wenden-West bzgl. der

      Geschossigkeit den Wendener Standard, Stand 01.01.2022, zu grunde zu legen, d.h.

      Begrenzung auf 3 Vollgeschosse - in Einzelfällen zuzüglich Staffelgeschoss, d.h. maximale

      Begrenzung auf 4 Geschosse.

 

2.2 Einwohnerzahl: Die Verwaltung möge bitte die Anzahl der Wohneinheiten so begrenzen,

      dass die maximal angestrebte Gesamtzahl an neuen Einwohnern von 1.500 eingehalten

      wird.

      Gleichzeitig möge die Verwaltung darlegen, wie sich die Berechnung von 1.500 Einwohnern

      bei 700 Wohneinheiten ergibt.

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zur Kenntnis genommen mit einer Protokollnotiz

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zur Kenntnis genommen mit Protokollnotiz

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise