Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2021 - 41 Verkauf von städtischen Erbbaugrundstücken am B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Rahmen der Aussprache werden folgende Fragen gestellt:

 

 Besteht bei den vorliegenden Erbbaurechten eine Ankaufsoption für den Erbbaurechtsnehmer?

 

 Wie ist das weitere Vorgehen bei Nichtzustimmung der Stadt Braunschweig zum Verkauf?

 

Der weitere Prozess soll insbesondere im Hinblick auf die Haushaltsbelastungen und weitere juristische Schritte aufgearbeitet werden.

 

Die Fragen werden zum Verwaltungsausschuss am 14. Dezember 2021 beantwortet.

 

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Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt

 

a) das jeweilige städtische Erbbaugrundstück auf Antrag den jeweiligen Erbbaurechtsnehmern zu den üblichen Konditionen zu verkaufen

 

            oder

 

b) mit den jeweiligen Erbbaurechtsnehmern über eine Verlängerung der Verträge zu zeitgemäßen Konditionen zu verhandeln.

 

Die hierfür erforderlichen Einzelentscheidungen werden durch das im Rahmen der geltenden Vorschriften jeweils zuständige städtische Organ getroffen."

 

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Abstimmungsergebnis:

a) Dafür: 0      Dagegen: 11      Enthaltung: 0

b) Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise