Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.01.2022 - 9.2 Ziele- und Maßnahmenkatalog "Radverkehr in Brau...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Kluth bittet die Verwaltung, dem Ausschuss zu seiner nächsten regulären Sitzung Bericht zum Thema Winterdienst zu erstatten. Dabei soll die Verwaltung umfänglich darstellen, wie beim Winterdienst auf Radwegen/Radinfrastruktur vorgegangen wird und welche Überlegungen für die Zukunft bestehen.

 

Ratsfrau Mundlos verweist auf eine Beratung in ähnlicher Angelegenheit in der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Grünflächenausschusses (UGA). Nach Erstellung einer Prioritätenliste durch die Verwaltung soll diese dem UGA mitgeteilt werden. Sie bittet die Verwaltung, auch den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben entsprechend zu informieren.

 

Herr Loose verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung, die über die Maßnahmen Auskunft gibt, bereits in diesem Winter im Sinne des Ratsbeschlusses „Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ - Braunschweigs Weg für einen besseren Radverkehr“ eine Verbesserung im Radwegewinterdienst zu erreichen.

 

Ratsherr Kühn fragt, ob die Mehrkosten für die deutliche Ausweitung der Radwegstrecken von bisher 35 Radwegekilometer auf künftig rund 100 Radwegekilometer in die Priorität 1 zuzuordnen 60.000 Euro betragen.

 

Herr Loose führt dazu aus, dass sich der Betrag auf die 120 km Radwege entlang von Hauptverkehrsstraßen bezieht. Wenn diese der Priorität 1 zugeordnet werden (einige davon befinden sich noch in den Prioritäten 1b, 2 und 3), so bedeutet dies einen finanziellen Mehraufwand von etwa 60.000 Euro. Das derzeit mit der ALBA GmbH abgestimmte und aus dem Teilhaushalt des Fachbereichs 66 Tiefbau und Verkehr finanzierte Volumen summiert sich auf ungefähr 45.000 Euro. Die Ausweitung von 35 km auf 120 km hat ein Volumen von 45.000 Euro - 47.000 Euro. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Sachkosten. Personalkosten fallen keine an, da bei winterlichen Bedingungen keine Straßen- und Radwegereinigung durchgeführt wird. Das Personal wird dann im Prinzip 1:1 im Fahrbahn- bzw. Radwegewinterdienst eingesetzt.

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Ergebnis:

Die Stellungnahme 22-17652-01 wird zur Kenntnis genommen.

 

Erläuterungen und Hinweise