Rat und Stadtbezirksräte
26.01.2022 - 7 Haushalt 2022 / Investitionsprogramm 2021 - 202...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 26.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtrat Herlitschke macht einleitende Erklärungen und geht zusammen mit Herrn Eckermann und Herrn Franke auf Fragen und Anmerkungen ein.
Zu den Belangen des Stadtbezirksrates 322 (Anlage 3) erläutert Bezirksbürgermeister Degering-Hilscher den schlechten Zustand der Sporthalle der Grundschule Veltenhof. Er bittet losgelöst vom Ausbau des Ganztagsbetriebs um zeitnahe Verwirklichung des Ersatzneubaus. Stadtrat Herlitschke und Herr Eckermann führen aus, dass auf dem Gelände eine geeignete Fläche für einen Ersatzneubau identifiziert worden sei. Eine weitergehende Prüfung und Bedarfserhebung und ein Austausch mit betroffenen Organisationseinheiten laufe bereits. Eine höhere Priorisierung gestalte sich insbesondere aufgrund personeller Ressourcen schwierig. Ein Abriss könne erfolgen, sobald für die Schülerinnen und Schüler der Ersatzbau zur Verfügung stehe.
Auf die zeitliche Planung zur Neugestaltung des Vorplatzes der IGS Franzsches Feld (Anlage 3 lfd. Nr. 5) wird eingegangen. Ein weiteres VgV-Verfahren für die Planungsleistungen zu den Außenanlagen und dem Vorplatz der IGS Franzsches Feld werde aktuell vorbereitet.
Zu Sanierungen und Ausstattungen der Sportanlage VfB Rot/Weiß 04 (Anlage 3 lfd. Nr. 10) verdeutlicht Stadtrat Herlitschke, dass die Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht inkl. Finanzierung nicht in der Verantwortung des Vereins, sondern bei der Stadt liege.
Die Haushaltsanpassung siehe Anlage 4 lfd. Nr. 23 bilde eine Anpassung der Finanzierung an den Planungsstand ohne negative Auswirkungen auf die Zeitplanung. Auskünfte zum Grunderwerb zu lfd. Nrn. 23 und 24 werden erteilt.
Bei Ansatzveränderungen, die eine Verschiebung der Haushaltsmittel zwischen den Organisationseinheiten bzw. in die Sonderrechnung darstellen, werde Zuständigkeitsveränderungen Rechnung getragen und damit Kontinuität bei der Aufgabenerledigung gesichert. Stadtrat Herlitschke kündigt an, eine solche klarstellende Bemerkung für die Haushaltsvorlage in nachfolgenden Gremien zu prüfen.
Protokollnotiz: In die Vorlage für den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung zum Bereich „Ansatzveränderungen der Verwaltung“ wird folgender Passus aufgenommen: „Aufgrund von Zuständigkeitsverlagerungen von FB 67 zu FB 65 und umgekehrt sind Mittelumsetzungen vom Teilhaushalt (TH) FB 67 in den TH 20 (65) und in die Sonderrechnung FB 65 sowie vom TH 20 (65) in den TH 67 erforderlich. Mit den Zuständigkeitsverlagerungen wird die Kontinuität bei der Aufgabenerledigung gesichert.“
Bezugnehmend auf die Haushaltsresteentwicklung (Anlage 5) bittet Ratsfrau Mundlos insbesondere um Auskunft, welche Projekte sich verschieben oder mangels Haushaltsmittelübertragbarkeit nicht umgesetzt werden können. Stadtrat Herlitschke kündigt eine Aufschlüsselung an (Protokollnotiz: Wird nach der Haushaltslesung vorgelegt). Er erklärt sodann allgemein, dass die vom FB 65 und vom Ref. 0650 zu erfüllende Aufgaben- und Projektvielfalt in den letzten Jahren zugenommen habe (G8 / G9, Kitaausbau, Unfall- und Brandschutz usw.), ohne dass Personalaufbau in gleichem Maße möglich gewesen sei (siehe Sachstandsberichte zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung im FB 65, u. a. 20-12519). Zwecks Beschleunigung gebe es Bündelungen und Beauftragungen Externer inkl. Totalunternehmerverträge. Er erwarte Verbesserungen in den nächsten Jahren insbesondere durch Personalgewinnung.
Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Anlagen:
Anlage 1 Ansatzveränderungen des Haushaltsplans FB 65 (Sonderrechnung):
En-bloc-Abstimmung zu lfd. Nrn. 1 bis 4:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0 Angenommen
Anlage 2 Finanzunwirksame Anträge:
Abstimmung über FU 29 entfällt, da in Beschlussvorlage 21-17566 / TOP 8 enthalten.
Anlage 3 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt:
1 SBR 111 Jugendzentrum SB 111 / Bedarfsevaluation und Planung:
Dafür: 1 Dagegen: 9 Enthaltung: 1 Abgelehnt
2 SBR 322 Sporthalle Grundschule Veltenhof / Vorplanung:
Dafür: 5 Dagegen: 6 Enthaltungen: 0 Abgelehnt
3 SBR 322 Grundschule Veltenhof / Einrichtung Ganztagsbetrieb:
Dafür: 1 Dagegen: 10 Enthaltungen: 0 Abgelehnt
4 SBR 322 Sporthalle Grundschule Veltenhof / Ersatzneubau:
Dafür: 0 Dagegen: 10 Enthaltungen: 1 Abgelehnt
5 SBR 120 FB 20:Global Instandhaltung Schulen, Neugestaltung Vorplatz IGS Franzsches Feld:
Dafür: 1 Dagegen: 10 Enthaltungen: 0 Abgelehnt
6 FWI 72 Bü90/Grüne städtische Gebäude / Energetische Bestandserfassung:
Erledigt / zurückgezogen für die gesamte Gremienschiene (siehe Ansatzveränderungen)
7 SBR 321 Kinder- und JZ Watenbüttel / Neubau:
Dafür: 0 Dagegen: 11 Enthaltungen: 0 Abgelehnt
8 FWI 73 Bü90/Grüne Photovoltaikanlagen / Neuinstallation:
Dafür: 8 Dagegen: 3 Enthaltungen: 0 Angenommen
9 SBR 322 FB 51 Instandhaltung Kitas eig. Verw. (Krippe "Schunterzwerge"):
Dafür: 1 Dagegen: 10 Enthaltungen: 0 Abgelehnt
10 SBR 310 FB 67 Global-Instandh. Sportstätten (VfB Rot/Weiß 04):
Dafür: 0 Dagegen: 10 Enthaltung: 1 Abgelehnt
Anlage 4 Ansatzveränderungen des Finanzhaushalts (inkl. IP 2021 - 2025):
Abstimmung zu lfd. Nr. 23:
Dafür: 7 Dagegen: 4 Enthaltungen: 0
Abstimmung zu lfd. Nrn. 2, 6, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 16, 21, 22, 24, 28, 29 und 35:
Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0
Abstimmung zu übrigen lfd. Nrn.:
Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Insgesamt alles angenommen.
Anlage 5 Geplante Haushaltsresteentwicklung:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Im Übrigen Beschlussfassung siehe Ergänzungsvorlage 22-17775-01 / TOP 7.1.
Die Anfragen A 18, A 19 und A 20 werden später im Gremienlauf beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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85,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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246,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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134,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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280,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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73,6 kB
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