Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.01.2022 - 6 Haushalt 2022 und Investitionsprogramm 2021-202...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Behandlung der Unterlage erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. Die Einzelabstimmungsergebnisse ergeben sich aus der Anlage zum Protokoll.

 

Anlage 1

FU 29:

Herr Sommerfeld bringt den Antrag ein. Er spricht sich dafür aus, die Ursachen für aufkommende Haushaltsreste zu beseitigen. Hierzu müsse die Verwaltung jedoch darlegen, welches die Ursachen seien. Herr Geiger teilt hierzu mit, dass die Bildung von Haushaltsresten logische Konsequenz sei, wenn regelmäßig mehr an Mitteln eingeplant werde, als tatsächlich in einem Haushaltsjahr abgearbeitet werden könne. Er weist auf die Möglichkeit hin, im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen, zu denen der jeweilige Stand der Haushaltsreste mitgeteilt werde, entsprechende Vorschläge und Priorisierungen vorzuschlagen, wo Anpassungen der Planungen in Abwägung zum Stand der Haushaltsreste sinnvoll erschienen.

 

Herr Köster bringt in diesem Zusammenhang folgende, grundsätzlich mögliche Vorschläge ein:

- Planungspause in 2022 und Fortsetzung der Projekte in 2023

- Aufstellung eines Doppelhaushaltes

- das IP zusammenstreichen

 

Herr Köster avisiert entsprechende aktive Vorschläge der CDU-Fraktion.

 

Herr Sommerfeld weist auf die Möglichkeit der Ausweitung personeller Verwaltungsressourcen hin (hier vor allem FB 65).

 

Anlage 2:

Herr Köster berichtet vom Besuch des Oberbürgermeisters am Heiligen Abend auf der Süd- sowie der Hauptfeuerwache und der dort getätigten Aussage, dass neben Planungs- nun auch erste Sanierungsmittel in den Haushalt aufgenommen worden sein sollen. Herr Köster kann diese in der vorliegenden Unterlage jedoch nicht finden und fragt daher nach einer weiteren Ansatzveränderung.

 

Herr Geiger teilt in diesem Zusammenhang mit, dass für die Sanierung der Hauptfeuerwehrwache in den nächsten Jahren bereits Planungs- und Realisierungsmittel im Haushalt vorgesehen seien und daher keine gesonderte Ansatzveränderung erforderlich sei. Herr Eckermann konkretisiert die zugrundeliegenden Zahlenwerte für die Jahre 2022 bis 2025 wie folgt:

 

2022: 100.000 €

2023: 200.000 €

2024: 2,2 Mio. €

2025: 3 Mio. €

 

Herr Köster bittet zudem um Bericht zum Feuerwehrhaus Stöckheim, ob es sich um eine Erweiterung oder einen Neubau handele und ob sich die Planungen noch im Zeitplan befinden und nimmt hier Bezug auf die letzte Anfrage in der Thematik, wo seitens des FB 65 ein Beschluss zum Raumprogramm für das 3. Quartal 2021 avisiert worden war.

 

Zu diesem Punkt anwesend ist Herr Eckermann. Er berichtet zur Art der Maßnahme, dass derzeit die abschließenden Abstimmungen stattfänden. Hierzu solle in den nächsten Wochen eine Entscheidung getroffen und anschließend die Politik (Beschluss Raumprogramm) eingebunden werden. Auf Nachfrage, was die Gründe für die Verschiebung der Finanzraten sind und ob in 2023 alles abschließend umgesetzt ist, teilt Herr Eckermann mit, dass die jetzigen Verschiebungen den aktuellen Planungsstand widerspiegelten. Sicher könnten bis 2023 nicht alle Finanzen auch umgesetzt, aber zumindest entsprechende Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden. Der Mittelabfluss finde sukzessive statt.

 

Der Ausschussvorsitzende kritisiert, dass sich die Politik eine proaktive Mitteilung gewünscht hätte, wenn sich der Zeitplan ändere, auch als Information an die Kameradinnen und Kameraden.

 

Herr Disterheft spricht sich dafür aus, dass sichergestellt werden müsse, dass die

Kameradinnen und Kameraden die entsprechende Ausrüstung haben und das Ehrenamt nicht im Stich gelassen werden dürfe. Er geht ebenso davon aus, dass zwischenzeitlich alle FUK-Mängel beseitigt wurden. Herr Geiger entgegnet hierauf, dass die Verwaltung mit Unterstützung der Ratsgremien durchaus Vieles für die Freiwillige Feuerwehr tue. Zu nennen seien hier insbesondere die vorgesehenen Beschaffungen im Verwaltungsvorschlag zum Haushalt und die anstehende Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes.

 

Herr Nordheim kritisiert die zeitlichen Verzögerungen ebenfalls und bittet um eine verbindliche Aussage zur Fertigstellung. Herr Eckermann teilt mit, dass in 2022 die konkreten Planungen starteten, in 2023 der Baubeginn sei und in 2024 voraussichtlich das Gebäude übergeben werden könne.

 

Zum Feuerwehrhaus Stöckheim wird weiter mitgeteilt, dass der jetzige Zeitplan in der Form eingehalten werden solle. Die Verwaltung sei sich der Verantwortung, auch der Kameradinnen und Kameraden gegenüber bewusst. So sei auch die Abarbeitung der noch ausstehenden FUK-Mängel weiterhin im Gange; hier sei zu unterscheiden zwischen kleineren Maßnahmen (Beleuchtung, Torwechsel) und umfangreicheren Maßnahmen, die ggf. eine Überplanung eines Feuerwehrhauses erforderlich machten.

 

Herr Köster bittet beim Projekt „Feuerwehrhaus Geitelde Ersatzbau“ um redaktionelle Aufnahme der Bezeichnung "Geitelde/Stiddien" in künftige Vorlagen.

 

Herr Eckermann teilt zu den Anmerkungen bezüglich Geitelde mit, dass viele Maßnahmen sehr frühzeitig in die Haushaltsplanungen aufgenommen würden, ohne dass die entsprechenden Randbedingungen bereits klar seien. Weitere Erkenntnisse ergäben sich erst während der Planungsphase. Auch wenn die Finanzierungsraten nun verschoben worden seien, würde das den Planungsbeginn nicht verzögern.

 

Herr Köster beantragt getrennte Abstimmung bezüglich der vorliegenden Ansatzveränderungen zum Feuerwehrhaus Stöckheim, dem Feuerwehrhaus Geitelde und der Einrichtung eines Sirenensystems in der Anlage 2, da eine weitere Verzögerung in Stöckheim nicht akzeptabel sei.

 

Herr Disterheft beantragt passieren lassen der Ansatzveränderungen zum Feuerwehrhaus Stöckheim. Dies wird einstimmig so beschlossen.

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Beschluss:

Der Haushaltsplan 2022 sowie das Investitionsprogramm 2021-2025 werden dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung zu dem finanzunwirksamen Antrag FU 29 (Anlage 1) und den Ansatzveränderungen der Verwaltung im Investitionsprogramm 2021-2025 (Anlage 2) zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja: 7 Nein: 0    Enth.: 4

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise