Rat und Stadtbezirksräte
01.03.2022 - 6 Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungszuschü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Di., 01.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Um 15:07 Uhr tritt RH Schatta der Sitzung bei (TOP 6).
Herr Diekmann bringt den Vorschlag ein, zukünftig auch Abschläge für den Betrieb bzw. die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Turn- und Sporthallen zu berücksichtigen. Der Betrieb bzw. die Unterhaltung dieser Sportstätten erfordert ebenfalls eine rechtzeitige Bereitstellung von Geldern im Frühjahr jeden Jahres. Herr Loose sichert eine Überprüfung im Rahmen der Vorbereitung der Abschlagszahlungen für das Jahr 2023 zu.
Beschluss:
„Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für den Betrieb bzw. die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen-Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2022 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2022 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 295.141,07 € bewilligt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,3 kB
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