Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.03.2022 - 6.6.1 Situation Flüchtlingsunterkunft Saarbrückener S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Sommerfeld erfragt, wie die Zuschnitte und die Belegung seien und unter welchen Bedingungen die Menschen lebten. In der Vorlage von 2017 seien diese für die Wohnstandorte dargestellt worden. Dies solle auch für die Saarbrückener Straße erfolgen.

 

Herr Klockgether erklärt, dass der Wohnstandort in der Saarbrückener Straße ein umgebautes Bürogebäude sei. Es gebe daher unterschiedliche Belegungen und keine wie in den Wohnstandorten übliche Belegung von 2, 4 oder 6 Personen. Es gebe zentrale Kochmöglichen in einem Gemeinschaftsraum und gemeinschaftliche Sanitäranlagen. Die Belegung schwanke und könne nur zu einem Stichtag erfolgen.

 

Herr Sommerfeld äußert dazu, dass es eine Maximalbelegung geben müsse, da gehäuft Corona-Infektionen in der Saarbrückener Straße aufgetreten seien. Die Bedingungen in der Saarbrückener Straße seien in Bezug auf die Maximalbelegung derzeit so, dass die Ausbreitung von Krankheiten gefördert werde. Daher möchte Herr Sommerfeld wissen, was in den einzelnen Räumen an Maximalbelegung angedacht sei.

 

Die Verwaltung nimmt zu der oben genannten Frage im Nachgang wie folgt Stellung:

 

Im Gebäude Saarbrückener Straße sind 33 Zimmer vorhanden. Die Duschen für Frauen und Männer sowie der Waschmaschinenraum befinden sich im Keller. Im Erdgeschoss sind mehrere Gemeinschaftstoiletten, eine Gemeinschaftsküche mit 10 Küchenzeilen, ein Gemeinschaftsraum sowie ein Drittel der Schlafräume. Hier werden vorrangig Frauen untergebracht. Die übrigen Räume sowie weitere Toiletten und ein zusätzlicher Aufenthaltsraum befinden sich im 1. OG.

 

Die Maximalbelegung im Gebäude beträgt 100 Personen. Die überwiegende Anzahl der Zimmer kann mit max. 3 Personen belegt werden, es gibt 5 kleinere Räume mit geringerer Belegung sowie 2 große Räume für max. 6 Personen. Pandemiebedingt wurde die Belegungszahl bis auf weiteres jedoch auf 70 Personen festgelegt, was mit einer geringeren Belegung der Räume einhergeht. Die größeren Räume werden nur kurzzeitig in Ausnahmefällen mit mehr als 3 bis 4 Personen belegt (z.B. mit größeren Familien).

 

Festzustellen ist, dass es trotz einzelner Corona-Fälle in keinem Fall zu einer Ansteckung von mehreren Personen gekommen ist. Bei Verdacht erfolgt grundsätzlich umgehend die Verlegung der betreffenden Person in eine Quarantänewohnung an einem anderen Standort.

 

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Erläuterungen und Hinweise