Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.03.2022 - 5.2 Sachstand Digitalisierung in Schulen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die dem Protokoll beigefügte Präsentation vor. Im Fokus der 3. Fort-schreibung des Medienentwicklungsplans (MEP) stehen die Datennetzmodernisierung, der Ausbau des schulischen WLANs sowie die Ausstattung der Schulen mit digitalen Präsentationsflächen. Die Präsentation liegt dem Protokoll bei.

Herr Schnepel erkundigt sich nach der Möglichkeit auch den Trägern in der Schulkindbetreu-ung einen WLAN-Zugang bzw. eine Nutzung der schulischen Internetinfrastruktur zu ermögli-chen. Die Verwaltung berichtet, dass die im Januar 2022 im Schulausschuss avisierte interne Klärung noch nicht abgeschlossen ist. Dort, wo die Nutzung von schulischem WLAN ohne zusätzliche Investitionen möglich war und die Zustimmung der Schule vorlag, ist eine Einbin-dung der Schulkindbetreuung erfolgt. Problematisch ist es, wenn zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Aus den Kooperationsverträgen ergibt sich keine Verpflichtung, eine entsprechende Infrastruktur seitens der Stadt zur Verfügung zu stellen. Daher gibt es hierfür auch kein gesondertes Budget. Zudem gibt es für die Ausstattung der Schulkindbetreuung noch keine entsprechenden Medienkonzepte. Von Seiten der Verwaltung wird vorrangig der Ausstattungsbedarf der Schulen gedeckt. Im Rahmen der vierten Fortschreibung des Medienentwicklungsplans soll aber u. a. auch der Ausstattungsbedarf im Ganztag thematisiert werden.

Frau Hillner fragt, wie es zu der Gewichtung der Datennetzmodernisierung auf die verschie-denen Schulformen gekommen ist. Außerdem bittet sie um Erläuterung, warum die Anzahl der Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler annähernd gleich groß zur Anzahl der Lehrkräfte ist. Zudem möchte sie wissen, ob für die Leihgeräte von der Stadt Versicherungen abge-schlossen wurden. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass bei der Datennetzmodernisierung der Schwerpunkt bei den berufsbildenden Schulen und den weiterführenden allgemein bildenden Schulen gesetzt wurde, da hier hohe Schülerzahlen und die älteste Netzwerkinfrastruktur vor-handen sind. Die Anzahl der Leihgeräte wurde bei den Schulen abgefragt. Die Anzahl erklärt sich daraus, dass sich das Sofortausstattungsprogramm an Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Familien richtete und nicht an alle Schülerinnen und Schüler. Die Ausgabe der Geräte erfolgte über die Schulen nach dem dort festgestellten Bedarf. Eine Versicherung wurde für die Leihgeräte seitens der Stadt nicht abgeschlossen, da Versicherungsbeiträge nicht über die Fördermittel finanziert werden können.

Frau Braunschweig möchte wissen, inwieweit die Datennetzmodernisierungen an Grundschu-len beschleunigt werden kann. Die Verwaltung erläutert, dass es bereits Vorplanungen gibt, die genaue Umsetzung aber noch nicht absehbar sei.

Herr Kamphenkel fragt nach, inwieweit die Verwaltung Möglichkeiten habe auf die Medien-konzepte der Schulen hinsichtlich der WLAN-Nutzung einzuwirken. Des Weiteren fragt er nach, ob den Eltern bekannt ist, dass für die Leihgeräte seitens der Stadt keine Versicherung bestehe und im Schadensfall ggf. eine eigene Versicherung in Anspruch genommen werden müsste. Von Seiten der Verwaltung besteht bei den Besprechungen mit den Schulen zum Medienentwicklungsplan die Möglichkeit entsprechend auf die schulischen Medienkonzepte beratend einzuwirken. Hinsichtlich der Leihgeräte besteht für die Eltern kein Zwang eine Ver-sicherung abzuschließen. Die Erziehungsberechtigten sind über den „Leihvertrag über die Leihe eines mobilen Endgeräts für Schülerinnen und Schüler“ über die Regelungen informiert.

Herr Mehmeti erkundigt sich, ob es in Braunschweig Schulen ohne WLAN gibt. Dies wird von der Verwaltung verneint. Es sei allerdings noch nicht bei allen Schulen eine Campuslösung umgesetzt.

Herr Swalve bittet um Auskunft, inwieweit mit der Umsetzung der Campuslösungen bei den weiterführenden Schulen bis 2024 gerechnet werde kann. Außerdem möchte er wissen, ob die Ausstattung mit Präsentationsflächen nach Bedarf erfolgen wird oder ob es hier Prioritä-tenlisten gibt. Die Verwaltung führt aus, dass WLAN-Netze nach Bedarf und den Gegebenhei-ten vor Ort, insbesondere im Rahmen anstehender Baumaßnahmen berücksichtigt werden. Ansonsten erfolgt sukzessiv eine Ergänzung der Ausstattung. Auch bei den interaktiven Pa-nels werden alle Schulformen sukzessive berücksichtigt werden. Vorrangig werden alte Gerä-te ausgetauscht und Schulen einbezogen, bei denen bereits Anschlüsse vorhanden sind.

 

 

 

 

 

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

 

Erläuterungen und Hinweise