Rat und Stadtbezirksräte
15.03.2022 - 12.7 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.7
- Datum:
- Di., 15.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
12.7.1
Herr Demirbas hatte der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung nachstehende mündliche Anfrage angekündigt:
„[…] im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass Abstellflächen für E-Scooter am Hauptbahnhof pilotiert werden. Dennoch werden Scooter rund um die Flächen abgestellt, sodass die Scooter trotzdem im Weg stehen und eine Unfallgefahr für seheingeschränkte Menschen und im Grunde auch für jeden unaufmerksamen Menschen bedeuten. Für jede/n Bürgerin und Bürger bei Dunkelheit und schlechtem Wetter.
Seit der Verleih der Fahrzeuge in Deutschland erlaubt ist, haben sich zahlreiche Unfälle mit Sehbehinderten und Blinden ereignet. Zuletzt am 16. Februar 2022 in Braunschweig auf dem John-F.-Kennedy-Platz (Bericht vom 20.02.2022 in der BZ). Ich selbst kollidiere täglich mit Scootern auf meinen Wegen im östlichen Ringgebiet und in der Innenstadt.
In Münster wurde durch das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt Vorkehrungen treffen muss, dass Scooter keine Unfallgefahr darstellen. Mehr Kontrollen und ggf. Entzug der Sondernutzungserlaubnis, sofern eine erteilt wurde
Meine Frage:
1. Werden auf den pilotierten Stellflächen Scooter sämtlicher Anbieter abgestellt?
2. Wie wird technisch umgesetzt, dass Scooter nur an den vorgesehenen Flächen abgestellt werden können?
3. Wie lange soll die Pilotierung durchgeführt werden bis weitere Abstellflächen eingerichtet werden?“
Die Beantwortung erfolgt in Abstimmung mit Herrn Demirbas im Nachgang der Sitzung.
Protokollnotiz:
„Ihren Fragen vorangestellt möchte ich bezüglich des Urteiles des Verwaltungsgerichtes Münster auf die Stellungnahme der Verwaltung DS 22-18243-01 „Unsachgemäßes Parken von E-Scootern im Stadtgebiet" hinweisen und wie folgt ergänzen:
Nach dem von Ihnen genannten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster ist es in Nordrhein-Westfahlen möglich, die E-Scooter unter den Bedingungen der Sondernutzung zu kontrollieren. Dieses Urteil gilt für das Bundesland Nordrhein-Westfahlen mit dem nordrhein-westfälischen Straßenrecht. In Niedersachsen ist das Abstellen von Fahrzeugen in Sharing-Systemen mit E-Scootern dem Gemeingebrauch zugeordnet. Dies schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen hier ein und erlaubt es, dass nach §11(5) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung E-Scooter beispielsweise zum Abstellen auch den Gehweg nutzen dürfen. Selbstverständlich darf der E-Scooter beim Abstellen dabei keine Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund leitet die Stadtverwaltung Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wenn durch rücksichtlos geparkte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmende gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. So achten Parkraumüberwachende bei ihren Kontrollgängen auch auf E-Scooter. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass - so wie bei anderen Ordnungsverstößen im ruhenden Verkehr auch - keine flächendeckende Kontrolle stattfinden kann.
Zu 1.: Die Parkzonen für E-Scooter gelten unabhängig vom Anbieter als zusätzliches Angebot für ein koordiniertes Abstellen der E-Scooter. Die Anbieter Bolt und Tier haben die Parkzone gegenüber ihren Kunden etabliert. Der Anbieter Lime ist der Aufforderung nicht nachgekommen. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der Parkzone ist nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
Zu 2.: Um die Parkzonen herum wurden durch die teilnehmenden Anbieter Parkverbotsflächen ausgewiesen. Per Geofencing wird der Standort des Fahrzeugs ermittelt. Die Fahrt mit dem E-Scooter kann in Parkverbotszonen nicht beendet werden.
Zu 3.: Wie in der DS 22-18243 „Unsachgemäßes Parken von E-Scootern im Stadtgebiet" dargelegt, sollen Gespräche im 1. Halbjahr 2022 stattfinden. Darauf aufbauen werden Erweiterungen der Parkzone skizziert."
12.7.2
Unter Verweis auf die für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau vorgesehenen Vorlagen zur Anmietung von städtischen Büroräumen an der Friedrich-Seele-Straße regt Ratsfrau Kluth dringend eine qualitative Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur an. Auch im Verlauf der Frankfurter Straße bestehe für den Radverkehr trotz bereits vorgenommener Verbesserungen noch Optimierungsbedarf, damit Beschäftigte der Stadtverwaltung ihren Arbeitsplatz sicher erreichen können. Auch ein Ringgleisanschluss im genannten Bereich wurde von Ratsfrau Kluth angeregt.
Stadtbaurat Leuer kündigte eine Überprüfung der Situation an.
Protokollnotiz: Die Friedrich-Seele-Straße wurde geprüft. Sie ist in verkehrssicherem aber nicht besonders gutem Zustand. Konkret auftretende Gefahrenstellen werden regelmäßig beseitigt. Eine Fahrbahndeckensanierung ist für 2023 eingeplant. Ergänzend werden an der Bushaltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt) mobilen Wartehäuschen für die Busfahrgäste aufgestellt.
Im Hinblick auf die Anbindung des Grundstücks an den Freizeitweg „Ringgleis“ hat die Verwaltung Kontakt zu dem Vermieter der Liegenschaft aufgenommen. Dieser hat jedoch kein Interesse an einer öffentlichen Anbindung des Grundstücks. Es soll lediglich ein Zugang, über eine bereits vorhandene Zauntür, für die Nutzenden der Liegenschaft bleiben.
Protokollnotiz: Ausschuss-Vorsitzende Ratsfrau Kluth unterbricht die Sitzung von 17.56 bis 18.02 Uhr für eine Sitzungspause.
