Rat und Stadtbezirksräte
16.03.2022 - 15 Fördergebiet Bahnstadt - "Wachstum und nachhal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 16.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer leitet ein. Frau Tiebel trägt von 17:19 bis 17:27 Uhr inklusive Visualisierung vor, u. a. zu Handlungsschwerpunkten und zu Neuerungen und Veränderungen in diesem IEK. Die Präsentation ist im Bürgerinformationssystem bei TOP 15 protokollarisch einsehbar (<https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1061360>). Stadtbaurat Leuer und Frau Tiebel beantworten Fragen der Ratsmitglieder Kühn, Mundlos, Mehmeti, von Gronefeld und Jonas.
Der aus Fördermitteln bestehende Gesamtkostenrahmen betrage etwa 21 Mio. Euro. Hinzu kommen mögliche Fördermittel Dritter. Der städtische Eigenanteil (nicht förderfähige Kosten) liege bei etwa 2,5 Mio. Euro. Die Mindestquote von 30 % sozialem Wohnraum sei eine Vorgabe des Landes Niedersachsen für das Fördergebiet. Verlängerungen zum Förderzeitraum seien mit dem Land verhandelbar. Die Verwaltung sei bestrebt, den Förderzeitraum von 10 Jahren nicht deutlich zu überschreiten, wobei sich die Umsetzung/Entwicklung auf mehr als 30 Jahre erstrecken könne. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan zur Umfahrung Bebelhof von Salzdahlumer Straße bis Eisenbahnausbesserungswerk (EAW) und der Wettbewerb zum Bebauungsplan AW 120 "Bahnstadt - Urbanes Quartier Hauptgüterbahnhof" (siehe Mitteilung 21-17520) werden exemplarisch als Fortschritte im Planungsrecht aufgezeigt. Zur Fläche des ehemaligen EAW und zum südlichen Bereich des Bahnhofes seien ebenfalls Bebauungsplanverfahren absehbar. Ein konzeptioneller Rahmenplan für das gesamte Gebiet werde der Politik mit möglichst großem zeitlichen Vorlauf vorgelegt, mit dem Ziel transparent zu machen, dass planungsrechtliche Einzelvorhaben ineinandergreifen. Die Verwaltung handhabe Zeitfenster flexibel, z. B. aufgrund Grunderwerbsproblematiken. Die Entbehrlichkeitsprüfung Deutsche Bahn sei noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung stehe mit dem Regionalverband bezüglich einer Standortanalyse südlich des Bahnhofes im engen Austausch. Der Begriff „Zwei-Standorte-Klinikum" werde geprüft und ggf. korrigiert. Öffentlichkeits-/Bürgerbeteiligungsformate inklusive Aufbereitung der Ergebnisse aus den letzten Workshops seien nach jetzigem Stand geplant für Mai 2022.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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139,7 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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