Rat und Stadtbezirksräte
16.03.2022 - 14 Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 16.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer begründet die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen und Hinweise der Ratsmitglieder Johannes, Kühn, Volkmann, Kluth und Mehmeti. Ratsmitglieder Johannes und Kühn gehen auf den Diskussionsverlauf in der Stadtbezirksratssitzung ein, insbesondere auf Bebauung gemäß § 34 BauGB. Stadtbaurat Leuer erläutert, dass in Bezug auf von Eigentümer*innen angestrebte Hinterhofbebauung sensibel durchgeführte Baugenehmigungsverfahren im Einzelfall geeignete Instrumente seien. Es werde geprüft, inwieweit sich der Baukörper in die Baustruktur der näheren Umgebung einfügen würde. Grundflächenzahl/Verdichtung und nachbarschaftliche Gleichstellung werden beachtet, sodass im Ergebnis eine baufachliche Abwägung zwischen Erhaltung jetziger Zustände und Dynamiken modernen Städtebaus stattfinde.
Ratsherr Mehmeti sieht Handlungsbedarf, weil es Vorfälle zu Nachverdichtung gebe, die der Verwaltung unbekannt seien. Zum generellen Anliegen, bei stark verdichteten Gebieten die Umwidmung innenliegender Grünflächen in Kfz-Stellplätze transparent zu machen, erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung mit Blick auf städtebauliche Ziele regelmäßig solche flächenversiegelnden Vorhaben verhindere, sofern planungsrechtlich möglich. Bei Zuwiderhandlungen seien einzelfallbezogene, gerichtlich überprüfbare Entscheidungen nötig.
Die Quote von 20 % sozialem Wohnraum kann nur greifen (durch Regelungen im städtebaulichen Vertrag), wenn Planungsrecht geschaffen wird.
Beschluss:
„Die Satzung über die 3. Teilaufhebung der Sanierungssatzung vom 19. Juni 2001 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 17 vom 19. September 2001) über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet" der Stadt Braunschweig wird wie in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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485,4 kB
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2,7 MB
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