Rat und Stadtbezirksräte
27.04.2022 - 4.1 Eskalationen auf der Partymeile verhindern
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 27.04.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Pohler bringt den vorliegenden Antrag ausführlich ein.
Herr Dr. Köhler stellt auf die Inhalte der vorliegenden Stellungnahme ab und weist auf die funktionierende Zusammenarbeit zwischen ZOD und der Polizei hin. Hinsichtlich des Antrags teilt er mit, dass die Verwaltung im Gegensatz zur Polizei keine Videoaufzeichnungen vornehmen dürfe. Zwar besitze die Verwaltung die Befugnis zum Erlass einer Verordnung gemäß NPOG, dies könne jedoch nur auf hinreichender Tatsachengrundlage erfolgen. Herr Dr. Köhler macht deutlich, dass die Kriminalitätsbekämpfung originäre Aufgabe der Polizei sei und nicht Aufgabe des ZOD. Hinsichtlich einer besseren Beleuchtung hielte er eine Kosten-/Nutzen-Analyse unter Einbindung des FB 66 für erforderlich. Zum Thema Arbeitskreis weist er auf die bereits bestehenden Strukturen hin (Präventionsrat, Örtlicher Ausschuss Sicherheit und Sport).
Frau Lenz spricht sich in ihrem Beitrag als Gleichstellungsbeauftragte der Verwaltung dafür aus, dass bei den Planungen zur Verbesserung der Sicherheit auch die Frauen konkret mit einbezogen werden müssten. Beobachtungen und Erfahrungsberichte hätten gezeigt, dass sich nach wie vor besonders Frauen und Mädchen in dunklen Bereichen unsicher fühlten.
Herr Bader erklärt für seine Fraktion, dass er den Antrag ablehnen werde, da die dort geschilderten Maßnahmen als unverhältnismäßig angesehen werden. Ein verstärkter Einsatz des ZOD könnte indessen dazu führen, dass die Mitarbeitenden in Konflikte einbezogen werden, für die sie nicht ausgebildet seien. Er wünscht sich eine Stellungnahme der Polizei, ob diese einen entsprechenden Unterstützungsbedarf sehe. Herr Dr. Köhler teilt hierzu mit, dass die Polizei bis dato die Verwaltung nicht um Unterstützung gebeten habe.
Herr Nordheim kritisiert die vorliegende Stellungnahme. Aus seiner Sicht lägen die Tatsachen für eine Verordnung nach § 50 NPOG bereits vor bzw. könnten bei der Analyse-Stelle der Polizei sehr zeitnah eingeholt werden. Er weist bezüglich Videoüberwachung auf den Horten-Tunnel hin, bei dem eine Videoüberwachung möglich gewesen sei, die lediglich bei der Polizei aufgeschaltet wurde.
Herr Sommerfeld lehnt den Antrag ebenfalls ab.
Herr Swalve weist darauf hin, dass eine Verordnung nach NPOG in Göttingen bereits erlassen worden sei, aber keinen gewinnbringenden Effekt gezeigt habe.
Herr Disterheft hält die vorliegende Diskussion für positiv, um ein Bewusstsein für die Thematik zu schaffen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf der Braunschweiger Partymeile im Bereich Wallstraße/Friedrich-Wilhelm-Straße/ Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler durch die folgenden Maßnahmen zu erhöhen:
1. Definition des Gebietes Wallstraße/Friedrich-Wilhelm-Platz/ Friedrich-Wilhelm-Straße, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler als Kriminalitätsschwerpunkt (federführend durch die Polizei)
2. Erarbeitung einer Gefahrenabwehrverordnung im Sinne des § 55 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) für ein Alkohol-, Glasflaschen- und Waffenverbot in diesem Bereich
3. Erhöhung der Präsenz des Zentralen Ordnungsdienstes (ZOD) in diesem Bereich an Wochenenden nach 22 Uhr zur Unterstützung der Polizei
4. Ausbau der Beleuchtung in diesem Bereich durch sogenannte LED-Flutlichter zur Schaffung von beleuchteten Bereichen
5. Ausweitung der bestehenden Videoüberwachung im Bereich Wallstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße/ Friedrich-Wilhelm-Platz, Kalenwall, Bruchtorwall und Gieseler (gemeinsam mit der Polizei)
Um die Akzeptanz für diese Maßnahmen zu erhöhen und zukünftige Maßnahmen vorzubereiten, wird die Verwaltung gebeten, einen „Arbeitskreis Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einzurichten, in den alle entscheidenden Akteure einbezogen werden. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer trifft die Verwaltung. Dieser Arbeitskreis soll sich regelmäßig mit der Sicherheitslage in Braunschweig befassen und Verbesserungsbedarf ermitteln.
