Rat und Stadtbezirksräte
04.05.2022 - 5.1.1 Bezahlbarer Wohnraum für Braunschweig - Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt
- Datum:
- Mi., 04.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Ohnesorge teilt mit, das der Ursprungsantrag aus der Beratungsfolge genommen worden sei und gemeinsam mit der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN ein Änderungsantrag gestellt worden sei. Die Punkte 2 und 3 seien verändert worden.
Frau Köhler betont, dass bessere Chancen für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen werden und eine bessere Durchmischung stattfindet. Die Erhöhung der Quote sei weiterhin attraktiv für die Investoren.
Frau Mundlos gibt zu Bedenken, dass andere Städte zu anderen Zeiten Quoten eingeführt hätten. Derzeit gebe es enorme Teuerungen im Baubereich. Die Quote könne zusätzlich für Investoren schwierig werden. Man solle außerdem bedenken, dass die Mehrkosten für die Sozialwohnungen auf die anderen Mieter umgelegt würden. Dies könne dazu führen, dass die Mittelschicht aufs Umland ziehe. Frau Mundlos fragt, ob es überhaupt rechtlich möglich sei eine Quote für bestehende Immobilien einzuführen und bittet die Verwaltung hier um eine Rückmeldung. Außerdem fragt Frau Mundlos, ob der Stadt Zahlen zu den Berechtigten für geförderte Wohnungen vorliegen.
Frau Hartz merkt an, dass sich die Bedingungen vermutlich nicht verbessern würden.
Frau Ohnesorge weist darauf hin, dass im Antrag steht, dass die Verwaltung die Erweiterung der Quote auf den Bestandsimmobilien überprüfen solle.
Frau Mundlos gibt zu Bedenken, dass derzeit schon viele Bebauungspläne umsetzungsreif seien, aber die Fertigstellung in der jetzigen Situation noch dauern werde. Mit der Quote werde dies noch schwieriger. Sie bittet darum die rechtliche Prüfung zunächst abzuwarten.
Herr Klockgether teilt mit, dass alle Sozialleistungsbezieher und Personen mit geringem Einkommen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hätten. Dies seien ca. 30 %.
Frau Ihbe betont, dass das Einführen der Quote im Bestand im Einzelfall zu prüfen sei.
Beschluss:
1. Für alle in Entwicklung befindlichen und zukünftigen Baugebiete/Wohngebiete - Stichdatum ist das Datum des Ratsbeschlusses - wird eine Quote von mindestens 30 % sozialem Wohnungsbau in Form von preisgebundenem Wohnraum ausgewiesen. Maßstab ist dabei die Nutzfläche des fertigen Wohnraums.
2. Die Verwaltung überprüft bei Erweiterung von Mehrgeschossbauten im Bestand, ob die Einhaltung einer Sozialquote bei den neu errichteten Wohnungen eingefordert werden kann. Wenn dies durch das anzuwendende Baurecht möglich ist, wird die jeweils maximal mögliche Sozialquote Bestandteil der Baugenehmigung.
3. In Abstimmung mit der Sozialverwaltung wird jeweils festgelegt, auf welche Wohnungsgrößen der preisgebundene Wohnraum verteilt werden soll. Entsprechende Regelungen sollen in die Bebauungspläne oder städtebaulichen Verträge aufgenommen werden. Die zuständigen Ausschüsse sind vor Festlegung zu beteiligen.
