Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.05.2022 - 6.1 Widmung von Verkehrsflächen zu Gemeindestraßen-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von Bürgermitglied Dr. Wendenburg zu Anlage 1, Ziffer 6 (Vor der Kirche Fischerbrücke / Hahnenkamp (K77)) erläutert Frau Müller, dass es sich bei der betreffenden Fläche laut Bebauungsplan um eine öffentliche Verkehrsfläche ohne Festsetzungen handelt.

 

Ratsherr Kühn verdeutlicht ergänzend, dass durch die Widmung die Stadt Braunschweig Trägerin der Straßenbaulast wird und ihr damit auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt.

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Beschluss:

„Die Widmungen und Teileinziehungen der Vorlage 22-18433 sind zu verfügen und öffentlich bekannt zu machen“.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 8      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise