Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.05.2022 - 5.1 Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen auf d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage von rgermitglied Dr. Wendenburg erläutert Stadtbaurat Leuer die sich durch die Festsetzung einer OD-Grenze ergebenden Änderungen bei den Reinigungspflichten. Aufgrund des Beschlusses des StBezR 211 erfolgte die Klarstellung durch die Verwaltung in der Ergänzungsvorlage hinsichtlich der Regelungenr das gesamte Stadtgebiet.

 

Ratsherr Kühn erklärt seine Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung.

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Beschluss:

Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen auf den Kreisstraßen K 29 und K 50 in Stöckheim wird zugestimmt.

Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 8      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise