Rat und Stadtbezirksräte
12.05.2022 - 33 Namensrecht für das Stadion
Grunddaten
- TOP:
- Ö 33
- Datum:
- Do., 12.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
22-18622 Namensrecht für das Stadion
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. Die Stadt Braunschweig überträgt das Namensrecht und das damit verbundene
Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Übertragung des Namenrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 wird angenommen.
- Die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft überträgt das Namensrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 unentgeltlich auf die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA. Der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA wird gestattet, eine Vermarktung des Namensrechtes im Rahmen eines Crowdfunding-Modells auf eigene Rechnung vorzunehmen.
- Der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA wird eine weitere Übertragung der Namensrechte für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2025 in Aussicht gestellt, sofern die Umsetzung des Crowdfunding-Modells für die Saison 2022/2023 aus Sicht der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA als erfolgreich beurteilt wird und für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 ein neuer Vertrag über die Nutzung des Stadions zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA geschlossen wird. Die Konditionen für die weitere Übertragung des Namensrechtes sind im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Nutzungsvertrag für das Stadion zwischen der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH und der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA abzustimmen.“
