Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.05.2022 - 7.1 Nutzung von Schulgeländen außerhalb der Schulze...

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Wortprotokoll

Die Verwaltung skizziert die durch die Öffnung von Schulhöfen in den letzten Jahren entstandene Problemlage. Es mehren sich die Beschwerden der Schulen und Anwohnerinnen und Anwohner wegen Schäden durch Vandalismus, rmbelästigung oder Konfliktsituationen, wenn Gruppen der Ganztagsbetreuung zeitgleich mit Privatpersonen die Schulhöfe nutzen oder der Schulhof in den späten Nachmittags- und Abendstunden genutzt wird. An den Wochentagen ist es logistisch und personell nicht umsetzbar bis zum morgendlichen Schulbeginn die Schulhöfe zu reinigen. Die Öffnung der Schulhöfe war im „ Masterplan-Sport“ lediglich eine Empfehlung, wobei die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen nicht Ausgangsgrundlage war.

Herr Swalve berichtet von fehlenden Spielflächen insbesondere im innerstädtischen Bereich. In anderen Kommunen würde hier eine Öffnung von Schulhöfen bis 18 Uhr erfolgen.

Die Verwaltung erklärt am Beispiel der Grundschule Hondelage, dass der Schulhof weder am Abend noch an den Wochenenden abgeschlossen wird. Hier sei die Zuständigkeit zwischen den Fachbereichen 67- Stadtgrün - und 65 - Hochbau - noch nicht abschließend geklärt.

Frau Ihbe bittet zu prüfen, ob im Bereich der Kooperativen Ganztagsschule es nicht eine Alternative re, der Öffentlichkeit erst ab 16 Uhr eine Nutzung des Schulhofes zu ermöglichen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Schulleitungen auf den Schulhöfen das Hausrecht ausüben. Gerade von Seiten der Schulleitungen gäbe es aber häufig Beschwerden. Ein Mangel an Spielfläche gäbe es ausschließlich im Östlichen Ringgebiet. Dieses Defizit ließe sich mit der Öffnung der Schulhöfe der Grundschulen Heinrichstraße und Comeniusstraße ausgleichen. 

Auf Nachfrage von Frau Ohnesorge, ob sich die Lärmbelästigung nur auf Jugendliche in den Abendstunden oder auch auf die sonstige Nutzungszeit bezieht, zeichnet die Verwaltung den Verlauf einer Lärmspirale auf. Bei dieser wird von den Anwohnerinnen und Anwohnern erst der Lärm in den Abend- und Nachtstunden wahrgenommen, später aber auch weiterer Lärm als Belastung gesehen.

Abschließend teilt die Verwaltung mit, dass ein unabhängiges Architektenbüro mit der Analyse zur Öffnung der Schulhöfe beauftragt werden soll. Parallel soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Fachbereich 67-Stadtgrün, 65- Hochbau- und 51- Kinder, Jugend und Familie - mit der Thematik, u.a. mit Haftungsfragen, auseinandersetzen.

 

Der Schulausschuss bittet um Mitteilung des Sachstands zum Ende des Jahres 2022.

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