Rat und Stadtbezirksräte
15.06.2022 - 3 Flüchtlingsangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 15.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Klockgether teilt mit, dass die Verwaltung nach wie vor intensiv mit der Ukrainekrise befasst sei. Er stellt eine Übersicht vor, die darstellt, in welchen Stadtbezirken wie viele Wohnungen von Geflüchteten aus der Ukraine angemietet worden seien.
Aktuell finde bei vielen Betroffenen ein Rechtskreiswechsel der Leistungen statt. Die Ausländerbehörde stelle mit Hochdruck Aufenthaltstitel aus, damit die Geflüchteten einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Das Jobcenter müsse für alle Betreffenden Neuanträge aufnehmen. Auch der Fachbereich 50 sei nach wie vor belastet. Ca. 150 Personen wechselten in das SGB XII. In der Leistungsgewährung AsylbLG seien sowohl Neuanträge zu bearbeiten als auch laufende Leistungen zu gewähren und die zahlreichen vorhandenen Verfahren nachzuarbeiten. Herr Klockgether hebt die dennoch gute Vorbereitung auf die Situation und die schnelle Umsetzung von Lösungen hervor und erklärt, dass man sich auf einem guten Wege befinde.
Frau Dr. Arbogast ergänzt, dass derzeit eine erneute Wanderbewegung zu verzeichnen sei. Man habe allerdings keinen genauen Überblick über die entsprechenden Zahlen. Diese Informationen würden nach dem Rechtskreiswechsel noch schwieriger zu beschaffen sein. Künftig seien die Geflüchteten auch nicht mehr an den Ort gebunden, an dem sie als erstes Leistungen bezogen haben, sondern könnten sich ihren Wohnort unabhängig davon aussuchen. Damit einhergehend sei ein steigender Druck auf die Stadt Braunschweig zu erwarten, da Braunschweig als Großstadt eine gewisse Attraktivität ausstrahle. Es sei zu vermuten, dass dies den Wohnungsmarkt und die Situation in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Betreuungseinrichtungen verschärfen werde. Frau Dr. Arbogast merkt an, dass sich vor allem zu Beginn der Ukrainekrise eine überraschend große Reserve an freiem Wohnraum gezeigt habe.
Herr Köster fragt, ob eine Rückwanderung in die Ukraine festzustellen sei, wie die Verständigung funktioniere und ob dafür Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stünden.
Frau Dr. Arbogast legt dar, dass eine Abmeldung seitens der Geflüchteten nicht verpflichtend sei, weshalb die Informationen darüber nur mit zeitlicher Verzögerung ankommen würden, wenn beispielsweise über einen längeren Zeitraum Leistungen nicht mehr abgeholt wurden, oder Kinder von der Schule abgemeldet werden. Dieses Problem werde sich verschärfen, wenn das Jobcenter die Aufgaben übernimmt, da Geflüchtete dort nicht mehr als solche registriert würden.
Herr Klockgether antwortet auf die zweite Frage, dass Übersetzer vor Ort zur Verfügung stünden und teilweise auch Verwaltungsmitarbeiter mit Russisch- oder Ukrainischkenntnissen bei der Verständigung unterstützten. Teilweise würden die Geflüchteten selbst Personen mitbringen, die bei der Verständigung helfen können.
Herr Volkmann fragt, ob es „Pendler“ unter den Geflüchteten gibt, die in die Ukraine zurückkehren und dann doch wieder nach Deutschland kommen.
Frau Dr. Arbogast antwortet, dass es solche Fälle geben solle, jedoch unklar sei, wie viele.
Frau Jaschinski-Gaus fragt, wie die zur Verfügung stehenden Wohnungsbestände ermittelt wurden und ob die Wohnungen von privaten Anbietern oder auch von Wohnbaugenossenschaften stammen.
Herr Klockgether informiert darüber, dass die Zahlen ermittelt werden konnten, da zur Anerkennung der Mietkosten jedes Wohnungsangebot vorgelegt werden müsse. Die Wohnungen würden in der Mehrzahl von Privatpersonen stammen.
