Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.06.2022 - 7 Gewährung von sonstigen Zuschüssen an Sportvere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Sowohl RF Hahn (lfd. Nr. 21) als auch RF Lerche (lfd. Nr. 40) erklären als Vorstandsmitglieder ihrer Sportvereine ein Mitwirkungsverbot gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und werden sich an der Beratung und Abstimmung der jeweiligen lfd. Ziffern nicht beteiligen.

 

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Beschluss:

 

„1. Die Verteilung der Übungsleiterentschädigungen für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes vom 1. bis 4. Oktober 2021 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der zum Stichtag gültigen Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.

 

2. Für den unter 1. genannten Zeitraum werden abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (a. F.) im Jahr 2021 auch Trainer/-innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit von ihrem Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.

 

3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 81 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 44.197,04 € werden für das 3. Quartal 2021 einschließlich des Zeitraumes vom 1. Oktober bis 4. Oktober 2021 gewährt."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

lfd. Ziffer 21 der Anlage:

 

Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

 

lfd. Ziffer 40 der Anlage:

 

Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

 

lfd. Ziffern 1-20, 22-39, 41-81 der Anlage und Beschlusspunkte unter 1. und 2.:

 

Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise