Rat und Stadtbezirksräte
21.06.2022 - 20 Konzessionsvergabe Errichtung und Betrieb von L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage der Verwaltung ein.
Ratsherr Dr. Plinke befürwortet die Vergabe der Konzession an ein Unternehmen und kündigt für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage an. Zur späteren Ausgestaltung des Konzeptes erwartet er, dass eine notwendige Inanspruchnahme von Flächen nicht zu Lasten von Grünflächen sowie Rad- und Fußverkehr erfolgt, eine Mindestbreite für Rad- und Fußverkehr berücksichtigt wird und die Stadtbezirksräte hinsichtlich der Festlegung der Standorte angemessen beteiligt werden.
Ratsfrau Lerche bittet die Verwaltung um eine Aussage zur Beteiligung der Stadtbezirksräte bei der Auswahl der Standorte.
Bürgermitglied Tokhi hebt hervor, dass der vorgestellte Umfang zum Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht ausreicht, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Hier sei insgesamt ein deutlicheres Handeln erforderlich.
Stadtbaurat Leuer sagt zu, dass bei der Standortfestlegung für Ladepunkte Mindestbreiten auf Geh-/Radwegen beachtet werden und keine konfliktträchtige Inanspruchnahme von Flächen zu Lasten von Geh-/Radwegen sowie Grünflächen erfolgt. Hinsichtlich der Beteiligung der Stadtbezirksräte bei der Standortfestlegung schlägt er vor, alle Stadtbezirksräte grundsätzlich zu informieren und kritische Standorte (z. B. bei Unterschreitung von Mindestbreiten) im Einzelfall mit den Stadtbezirksräten abzustimmen.
Ratsherr Volkmann appelliert an die Verwaltung, die Ortskenntnisse der Bezirksratsmitglieder bei der Festlegung der Standorte für Ladepunkte zu nutzen.
Ratsherr Pohler begrüßt die Vorlage der Verwaltung. Er trägt Sorge, dass im Ergebnis jedoch zu wenige Ladepunkte vorgesehen sind und fragt, ob Schnellladeparks in das Konzept integriert werden können. Zur Beteiligung der Stadtbezirksräte erklärt er, dass zunächst die schnellstmögliche Versorgung der Stadt mit Ladesäulen im Vordergrund steht. Bei aller Anerkennung für die Arbeit der Bezirksratsmitglieder erachtet er eine grundsätzliche Beratung der Standorte in den Stadtbezirksräten in diesem Kontext als nicht zielführend.
Herr Benscheidt verdeutlicht, dass die Konzessionsvergabe der Stadtverwaltung nur einen Teil der Ladeinfrastruktur darstellt, die überwiegend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben wird. Einzelnen (z. B. Betreiber*innen von Tankstellen) ist es auch heute bereits möglich, nach eigenen wirtschaftlichen Überlegungen tätig zu werden. Bezogen auf die Schnellladeparks an den Bundesfernstraßen verweist er auf ein gesondertes Verfahren des Bundes, der (bundesweit) potenzielle Standorte ermittelt hat. In einem eigenen Vergabeverfahren sucht der Bund aktuell - ohne Beteiligung der Stadtverwaltung - nach Betreiber*innen. Die Verwaltung verfolgt dieses Verfahren. Eine Integration in die Konzession der Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen.
Auf Nachfrage von Bürgermitglied Tokhi erklärt Stadtbaurat Leuer, dass der Leitgedanke der Verwaltung beim Standortkonzept eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet ist. Wenn in Teilbereichen ein erhöhter Bedarf festgestellt wird, kann darauf reagiert werden. In der Praxis sei jedoch davon auszugehen, dass ein Konzessionär unter wirtschaftlichen Aspekten auf eine deutlich größere Nachfrage in den Stadtteilen reagiert.
Nachfragen von Ratsherr Wirtz und Ratsfrau Arning zu den nichtöffentlichen Anlagen der Vorlage werden im nichtöffentlichen Teil (TOP 29.1) behandelt.
