Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.06.2022 - 10 Mietspiegel von Braunschweig 2022 für nicht pre...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer leitet zunächst in das Thema ein und teilt mit, dass der Aufschlag für die Wohnlage Innenstadt für den Bebelhof nicht gelten soll. Für den Verwaltungsausschuss und den Rat folgt eine Ergänzungsvorlage (22-18857-02). 

Im Anschluss trägt Herr Möller von 18:56 Uhr bis 19:17 Uhr vor. Die Präsentation von Herrn Martin Möller und Frau Tina Schlachter, ANALYSE & KONZEPTE immo.consult GmbH, ist protokollarisch dem TOP 10 hinzugefügt.

Stadtbaurat Leuer und Herr Möller gehen auf Fragen und Anmerkungen ein.

 

Ratsherr Knurr fragt, ob der Online-Mietspiegelrechner auf der Webseite der Stadt Braunschweig für sehbehinderte Menschen nutzbar ist. Dies wird verneint.

 

Ratsfrau Kluth regt an, im nächsten Mietspiegel in der Kategorie Stellplätze neben PKW-Stellplätzen auch Fahrradstellplätze sowie Stellplätze für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen zu berücksichtigen, mit dem Ziel, dass diese bei der Planung neuer und sanierter Wohnungen mehr berücksichtigt werden.

 

Ratsfrau Jalyschko fragt, ob ein Spielraum bei der Festlegung von Zuschlägen für barrierearme Wohnungen besteht, da die Nachfrage steigt und die Zuschläge gleichzeitig gestiegen sind. Der qualifizierte Mietspiegel basiert auf wissenschaftlichen Berechnungen, daher ergibt sich kein Anpassungsspielraum. Es wäre bei händischen Anpassungen nur noch ein sog. einfacher Mietspiegel. Zu beachten ist, dass die Hürde für den Zuschlag für barrierearme Wohnungen höher liegt als beim Mietspiegel 2018. Statt zwei von vier müssen jetzt vier von sechs Kriterien erfüllt sein, damit der Zuschlag vergeben wird.

 

Die Frage von Herrn Röver zur Berücksichtigung energetischer Standards wird beantwortet.

Auch wenn für den Mietspiegelrechner die Nettokaltmiete zugrundegelegt wird, werden verschiedene Komponenten der Einsparungen bei Heizkosten (z. B. Beheizungsart, Räume ohne Heizung, Fensteraustausch, Außenwand- und Dachdämmung) berücksichtigt. Energiekennwerte wurden erhoben und testweise überprüft. Wenn kein Effekt gemessen werden kann, wird ein Merkmal nicht im Mietspiegel berücksichtigt.

 

Ratsherr Dr. Piest fragt nach Möglichkeiten der Verwaltung, die Mieten zu beschränken. Die Kommunalverwaltung kann sich um sozialen Wohnungsbau und ein mittleres Preissegment (siehe z. B. Baulandmodell) bemühen. Der Mietspiegel stellt eine Grundlage dar, um die Zulässigkeit von Mieterhöhungen zu überprüfen. Maßnahmen wie Mietpreisbremsen werden aber auf Bundes- und Länderebene beschlossen.

 

Protokollnotiz: Informationen auf der städtischen Webseite: <http://www.braunschweig.de/vv/produkte/III/0600/mietspiegel.php>.

 

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Beschlussfassung siehe Ergänzungsvorlage 22-18857-01 / TOP 10.1.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Erläuterungen und Hinweise