Rat und Stadtbezirksräte
22.06.2022 - 4.1 Einrichtung eines Tagesordnungspunktes: Beschle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 22.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsfrau von Gronefeld erläutert den Anlass und Ziele des Antrags.
Stadtbaurat Leuer geht auf die aktuelle Positionierung der Verwaltung ein.
Die Gesetzespakete betreffen die Zuständigkeiten unterschiedlicher Verwaltungseinheiten, z. B. Bauordnung, Umweltschutz, Stadtplanung. Diese beobachten das Gesetzgebungsverfahren und befinden sich untereinander sowie mit externen Akteuren im Austausch, z. B. Klimaschutzmanagement der Region, Landesklimaschutzagentur (KEAN), Deutscher Städtetag, Regionalverband Großraum Braunschweig (siehe z. B. Informationsvorlage 2022/058), potenziell engagierte Unternehmen.
Das Gesetzespaket enthält keine Privilegierung der Freiflächen-PV nach § 35 Abs. 1 BauGB. Solche sonstigen Vorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 sind im Falle der Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs unzulässig.
Obwohl die PV-Freiflächenanlagen entsprechend des Gesetzesentwurfs als „vorrangiger Belang bei der Schutzgüterabwägung" betrachtet werden sollen, ist eine entsprechende Abwägung aller betroffenen öffentlichen Belange dennoch zwingend erforderlich. Der Belang aus § 2 EEG kann zurückstehen, wenn sich nachvollziehbar begründen lässt, dass andere Belange wie z. B. Denkmal-, Natur-, Gewässerschutz mit entsprechend hohem Gewicht entgegenstehen. Abwägungsentscheidungen sind dabei einzelfallbezogen. Im Übrigen wird auf die Darstellung in der Stellungnahme 22-18697-01 verwiesen. Stadtbaurat Leuer und Stadtrat Herlitschke signalisieren die Aufgeschlossenheit der Verwaltung hinsichtlich der Berücksichtigung politischer Meinungen bei den komplexen Abwägungen. Sie kündigen an, die Fragen aus dem Antrag sukzessive zu beantworten, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen.
Herr Röver hält in der Kosten-Nutzen-Abwägung die Installation von Photovoltaik auf Dächern wichtiger als Freifächen-/Agri-/Floating-Photovoltaik. Akuter seien hierbei Problemlagen rund um Denkmalschutz und Brandschutz (Abstandsregelungen). Er wünscht sich von der Verwaltung, mit Denkmal- und Brandschutzbehörden zu sprechen und einen verständlichen Leitfaden für Handwerksunternehmen herauszugeben.
Stadtrat Herlitschke erläutert die Rechtslage und verweist auf Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts.
Beschlussvorschlag:
Für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 22. Juni wird die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes „Beschleunigte Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen" gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung beantragt.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt innerhalb der Sitzung. Die Antworten sind zudem in schriftlicher Form z. B. als Mitteilung den Ausschussmitglieder zur Verfügung zu stellen.
