Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.06.2022 - 2 Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Diskussion und inhaltlichen Nachfragen, von Herrn Schnepel, Frau Ohnesorge und Frau Hartmann-Kasties, wird die Vorlage einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Der Ausbau der Schulkindbetreuung erfolgt entsprechend der Ratsbeschlüsse aus den Jahren 2020 und 2022 mit einem Zuwachs von jeweils 200 Betreuungsplätzen pro Jahr bis einschließlich 2026. Im Jahr 2024 erfolgt eine Kontrolle des Ausbaustandes im Hinblick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen (siehe Grafik zur Bevölkerungsentwicklung unter „Quantitative Ausbauplanung") und falls notwendig eine Anpassung der Ausbaustufen für die folgenden Schuljahre.

 

2. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Wie weiter mit der Schulkindbetreuung 2.0?", das entsprechend des Auftrags des Rates vom 16. Februar 2021 erarbeitet wurde, wird der weitere Ausbau unter Beachtung folgender Aspekte weiter betrieben:

 

2.1 Die Doppelnutzung von Unterrichts- und Schulräumen wird als Standard definiert. Bei der Einrichtung erfolgt im Einzelfall eine Bedarfs- und Eignungsprüfung nach wirtschaftlichen Grundsätzen.

 

2.2 Vor dem Hintergrund, dass es ohnehin einen Rechtsanspruch bis 16:00 Uhr geben wird, wird der Mindestumfang der Personalausstattung für Angebote der Schulkindbetreuung in zwei Schritten in den Jahren 2022/23 und 2023/24 in den 15:00 Uhr Gruppen auf 20 Wochenstunden für Gruppenleitungen bzw. auf 18 Wochenstunden für Zweitkräfte im Gruppendienst angehoben.

 

2.3 Die Förderrichtlinie "Schulkindbetreuung" der Stadt Braunschweig wird überarbeitet und um bedarfsgerechte, flexible Betreuungskomponenten wie z. B. die tageweise Betreuung von Kindern erweitert. Hier wird auch die unter 2.2 beschriebene Erweiterung der Personalausstattung durch eine bedarfsweise Ausweitung der Öffnungszeiten einzelner Betreuungsbereiche bzw. den angebotsgebundenen Einsatz von Mitarbeitenden im Anschluss an die regulären Betreuungsgruppen in die Umsetzung gebracht.

 

Zum Schuljahr 2026/27 werden die Aufnahmekriterien für Schulkindbetreuungseinrichtungen um den Vorrang für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern des ersten Jahrganges erweitert.

 

2.4 Zum Schuljahr 2023/24 wird die in Braunschweig praktizierte Qualifizierung zur KoGS-Fachkraft in Art und Umfang erweitert und auf den Einsatzbereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen ausgedehnt.

 

2.5 Die Verwaltung wird sich gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung sowie dem Niedersächsischen Kultusministerium dafür einsetzen, die kostenneutrale Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten für Mitarbeitende der Schulkindbetreuung an den jeweiligen Schulen zu realisieren.

 

2.6 Im Schuljahr 2023/24 nach Besetzung der vierten Sachgebietsleitung, wird eine Befragung zu Bedarfen in den Bereichen Betreuungsumfang und Betreuungsqualität an Braunschweiger Grundschulstandorten durchgeführt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Ergebnisse fachliche und haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten sind.

 

3. Zur Durchführung des Ausbaus von weiteren 1.200 Betreuungsplätzen sowie zur Koordinierung und Betreuung der zusätzlichen Angebote wird ein 4. Sachgebiet in der Stelle 51.43 eingerichtet. Die Sachgebietsleitung (S15) sowie eine zusätzliche halbe Verwaltungsstelle (51.40, A10, T20) zur Abwicklung der Ersteinrichtungen und Förderangelegenheiten werden zum Stellenplan 2024 geschaffen. Bis dahin wird versucht, die mit dem Ausbau verbundene Aufgabenstellung mit den vorhandenen Ressourcen zu bewältigen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

16 dafür, 0 dagegen, 0 Enthaltungen

 

 

 

Um 15:55 Uhr übernimmt Frau Maul wieder den Sitzungsvorsitz und fährt in der Tagesordnung des Schulausschusses fort.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise