Rat und Stadtbezirksräte
13.07.2022 - 6 Ehem. Voigtländer-Areal Petzvalstr. 50, 50 a, 5...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 13.07.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtrat Herlitschke begründet die Beschlussvorlage.
Ratsfrau von Gronefeld fragt, ob die Fernwärmeleitung an der Berliner Straße genutzt wird. Herr Eckermann sagt eine Auskunft für das Protokoll zu. Protokollnotiz: Die Leitung kommt nicht von der Berliner Straße. Die Gebäude Petzvalstraße 50 und 50 b werden über ein Nahwärmenetz vom Biomasse-Heizkraftwerk (BMHKW) Hungerkamp aus erschlossen. Das BMHKW Hungerkamp erzeugt aus Holzhackschnitzeln und Biomethan nachhaltig Wärme und Strom für Braunschweig. Während der produzierte Strom in das Braunschweiger Netz fließt, speist die entstehende Wärme ein Nahwärmenetz, das mehrere hundert Haushalte, Gewerbeeinheiten sowie Liegenschaften der Stadt Braunschweig und des Landes Niedersachsen versorgt.
Das Vorhaben passt zu den Zielen der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG und von BS|ENERGY zur Förderung regenerativer Energien. Über die Einbindung von Ankernutzern soll eine Ausbreitung der Fernwärmenutzung gefördert werden. Energieträger wie z. B. Wärmepumpennutzung ggf. in Kombination mit Photovoltaik werden regelmäßig geprüft. Protokollnotiz: Bei der Dachsanierung der Petzvalstraße 50 b wurden Befestigungspunkte (siehe Foto zum Protokoll) für eine mögliche Photovoltaik-Anlage am Tragwerk des Daches vorgerüstet, da die Fläche an sich nicht ausreichend belastbar ist. Somit steht das Dach für die Installation einer Photovoltaik-Anlage zur Verfügung.

Protokollnotiz zur Frage von Herrn Röver, ob der Fernwärmevertrag grundsätzlich eine Änderung des Vertrages durch den Einsatz erneuerbarer Energien erlaubt: Das ist zulässig. Wenn also für die Heizung erneuerbare Energien eingesetzt werden, darf die Fernwärmeanschlussleistung um die Menge reduziert werden.
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 15.06.2022 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes und Indexsteigerung - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 21.06.2022 auf 667.800 € festgestellt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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112,6 kB
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(wie Dokument)
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120,3 kB
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